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Evaluation zu AMTS-Apotheken
„Nur qualitätsorientiert gedacht“
Verband basht Kammer – diesen Eindruck vermittelten Medien aus dem Kammerbezirk Westfalen-Lippe. Kammerpräsidentin Overwiening und -Geschäftsführer Schmitz relativieren die Geschehnisse. Ihre Quintessenz: Die strittige AMTS-Evaluation ist ein Forschungsprojekt, kein Versorgungsvertrag nach SGB V.
Ein Evaluationsvorhaben zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) erhitzt einige Gemüter. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) und die AOK-Nordwest wollen gemeinsam herausfinden, welchen Mehrwert AMTS-Leistungen zusammen mit der AOK-Patientenquittung für Versicherte haben. Allerdings wurde der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) weder informiert noch eingebunden. Das führte zur Irritation.
Versicherte besser versorgen
Zum Hintergrund: Seit September 2012 können sich Kollegen im Kammerbezirk als „AMTS-Manager“ und Apotheken sich als „AMTS-qualifizierte Apotheke“ zertifizieren lassen. „Das Ausbildungskonzept richtet sich nicht nur an Pharmazeuten im Praktikum, sondern bezieht ausbildende Apotheker mit ein“, sagt Kammerpräsidentin Gabriele R. Overwiening zu DAZ.online. Ein Vertreter der AOK-Nordwest erfuhr davon. Overwiening: „Die Krankenkasse zeigte ein großes Interesse, entsprechende AMTS-Prüfungen für ihre Versicherten zu erproben.“ Schließlich paraphierten AOK und Kammer eine Kooperationsvereinbarung zur Evaluation.
Fehl- und Doppelverordnungen vermeiden
Im ersten Schritt sollen bereits AMTS-qualifizierte Apotheken Medikationsprobleme erfassen. Ziel ist, Fehl- und Doppelverordnungen zu erkennen beziehungsweise Wechselwirkungen zu vermeiden. Zur Medikationserfassung können Apotheken alle in der elektronischen AOK-Patientenquittung erfassten Arzneimittel zusätzlich nutzen. Dort finden Patienten eine verständliche Darstellung zu ihrer Medikation.
Apotheker erhalten für die Dokumentation im Rahmen dieser Evaluation einmalig 80 Euro, nachdem sie entsprechende Unterlagen in der Kammer eingereicht haben. Professor Dr. Ulrich Jaehde, Inhaber des Lehrstuhls für klinische Pharmazie an der Universität Bonn, übernimmt bei der Evaluation die Federführung. Im Rahmen einer Dissertation ist die Universität Münster ebenfalls mit im Boot. Die Stiftung der AKWL wird die Evaluation mit rund 80.000 bis 100.000 Euro fördern. Inhaltlich sind alle Akteure vom Konzept überzeugt, gäbe es da nicht Querelen zwischen Kammer und Verband.
„Den AVWL involvieren beziehungsweise informieren“
Gabriele R.Overwiening kann die vom AVWL geäußerte Kritik, sie sei nicht eingebunden worden, nachvollziehen. Man habe „ausschließlich qualitätsorientiert gehandelt“. Ihr geht es darum, deutlich zu machen, dass es sich hier nicht um einen Versorgungsvertrag nach dem V. Sozialgesetzbuch (SGB V) handele, sondern um Versorgungsforschung. Das gedeihliche Miteinander zwischen Kammer und Verband zu stärken sei allerdings ein ebenso wichtiges Ziel.
Michael Schmitz, Geschäftsführer Kommunikation, IT und neue Medien, ergänzt: „Die AKWL bedauert die späte Einbeziehung des AVWL in die Gespräche mit der AOK Nordwest. Uns haben dafür schlichtweg die ,Antennen' gefehlt, weil die Zusammenarbeit mit der AOK Nordwest von Beginn an als reines Projekt der Versorgungsforschung gedacht war und dies auch nicht die erste Kooperation der AKWL mit einer Krankenkasse war.“
Bereits vor zehn Jahren gab es beispielsweise das Projekt „Nur die Ruhe“ mit diversen BKKen. Damals ging es um Benzodiazepin-Abhängigkeit. Schmitz weiter: „Wir werden selbstverständlich daraus lernen und in Zukunft, bei ähnlichen Projektideen den AVWL involvieren beziehungsweise informieren.“ Jenseits aller Kontroversen hofft Overwiening: „Die Umsetzung des Perspektivpapiers und die Etablierung von ARMIN mit solchen Evaluationen unterstützen zu können."
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