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Die Regelungen zum Entlassmanagement gemäß GKV-Versorgungsgesetz sind am 16. März in Kraft getreten, auf entsprechende Klinikrezepte werden die Apotheker aber noch etwas warten müssen, die beteiligten Parteien verhandeln noch. Allerdings nicht alle - die Apotheker sitzen nicht mit am Tisch.
Doch wann ist tatsächlich mit den ersten Entlassrezepten zu rechnen? Denn dann muss genau hingeschaut werden, ob diese Rezepte auch den Anforderungen entsprechen:
- die Rezepte dürfen nur innerhalb von drei
Werktagen beliefert werden
- es dürfen nur Packungen mit dem kleinsten
Packungsgrößenkennzeichen verordnet sein
- falls es eine solche nicht gibt,
darf die verordnete Packungsgröße die Größe einer Packung mit dem kleinsten
Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung nicht überschreiten
- Entlassrezepte benötigen bei Änderungen und Ergänzungen eine erneute Arzt-Unterschrift mit Datumsangabe.
Konkrete Aussagen darüber, wie der Stand der Verhandlungen ist, wann diese voraussichtlich abgeschlossen sind und wann wohl die ersten Entlassrezepte ausgestellt werden, wollten weder die ABDA noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung machen.
Am umfassendsten war die Äußerung des GKV-Spitzenverbands, dass in der vergangenen Woche „erneute Verhandlungen zum Rahmenvertrag zwischen GKV-SV, KBV und DKG geführt“ wurden. Diese „waren erfolgreich und wir bewegen uns in vielen Punkten in eine richtige Richtung“. Die nächste Verhandlungsrunde wird laut GKV-Spitzenverband im April stattfinden. Und irgendwann kommen dann auch die Apotheker ins Spiel. Vor Abschluss des Rahmenvertrages soll der Deutsche Apothekerverband die Möglichkeit bekommen, eine Stellungnahme dazu abzugeben.
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