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Nicht lieferbare Rabatt-Arzneimittel
TK will Apotheken die Arbeit erleichtern
Über nicht lieferbare Rabatt-Arzneimittel klagen viele Apotheken. Ebenso darüber, dass einige Kassen die Nichtlieferfähigkeit mehrfach nachgewiesen bekommen möchten – sonst wird retaxiert. Die TK hält nun dagegen: Bei ihren Rabattartikeln sei Lieferunfähigkeit selten. Tritt sie doch auf, will sie Apotheken von Nachweisen entlasten.
Die Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern gehören seit Jahren zum Apothekenalltag. Allerdings gehört es auch zum weniger erfreulichen Tagesgeschäft der Pharmazeuten, dass es immer wieder nicht lieferbare Rabatt-Arzneimittel gibt. Das zeigt auch die jüngste Auswertung bundesweiter Defektlisten durch den Offenbacher Apotheker Hans Rudolf Diefenbach.
Vor allem bei Exklusivverträgen mit nur einem Partner, bei denen nicht auf
ein anderes rabattiertes Präparat ausgewichen werden kann, ist das ärgerlich. Wird dann auf dem Rezept aber das
entsprechende Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit vermerkt, kann der Apotheker grundsätzlich auf ein Nicht-Rabatt-Präparat ausweichen. Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung sieht allerdings auch vor, dass er
nachzuweisen hat, dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt
der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert
werden konnte. Einige Kassen wollen diesen Nachweis vom Hersteller, alternativ vom Großhändler – dann allerdings gleich doppelt. Und Hersteller tun sich oft schwer mit solchen
Erklärungen. Ohne Nachweis, droht der Apotheke dann die Retaxation. Auch wenn der seit Juni geltende neue § 3 des Rahmenvertrages die Situation eigentlich entschärft.
TK schwört auf gutes Liefercontrolling
Nun hat sich die Techniker Krankenkasse (TK) zu Wort gemeldet. „Wir sehen, dass Lieferunfähigkeiten im Markt nur eine sehr geringe Rolle spielen. Nur 3,8 Prozent aller Packungen bei der TK müssen aus diesen Gründen ausgetauscht werden", sagt Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel bei der TK. Bei der TK komme so ein Austausch im Vergleich zu anderen Kassen seltener vor, heißt es in einer Mitteilung der TK. Grund hierfür sei ein gutes Liefercontrolling. Die zusätzlichen Kosten übernehme die TK in diesen Fällen, so dass den Versicherten kein Nachteil entstehe. Wenn Apotheken auf ein anderes Arzneimittel ausweichen, obwohl doch eines unter Rabattvertrag zur Verfügung gestanden hätte, wird die Apotheke hingegen retaxiert.
Lieferunfähigkeit soll in Software eingespielt werden
Nun will die TK den Apotheken den Alltag etwas erleichtern, indem sie ihnen selbst Daten zur Lieferfähigkeit bereitstellt. Steimle erklärt: „In den vergangenen Tagen wurde seitens der Apothekerschaft kritisiert, dass sie gleich bei mehreren Großhändlern nachfragen müssen, ob ein Arzneimittel lieferbar ist. Hier wollen wir den Prozess vereinfachen und bieten an, die Informationen über Lieferunfähigkeiten unserer Rabattvertragspartner in die Apothekensoftware einzuspielen.“ Die Apotheken müssten dann für diese Präparate keine Nachweise über die Lieferunfähigkeit mehr erbringen – und wären dennoch vor einer Retaxierung sicher.
1 Kommentar
Träume in der Nacht!
von Uwe Hansmann am 11.10.2016 um 15:10 Uhr
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