Nicht lieferbare Rabatt-Arzneimittel

TK will Apotheken die Arbeit erleichtern

Berlin - 11.10.2016, 13:55 Uhr

(Foto: Schelbert /DAZ)

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Über nicht lieferbare Rabatt-Arzneimittel klagen viele Apotheken. Ebenso darüber, dass einige Kassen die Nichtlieferfähigkeit mehrfach nachgewiesen bekommen möchten – sonst wird retaxiert. Die TK hält nun dagegen: Bei ihren Rabattartikeln sei Lieferunfähigkeit selten. Tritt sie doch auf, will sie Apotheken von Nachweisen entlasten.  

Die Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern gehören seit Jahren zum Apothekenalltag. Allerdings gehört es auch zum weniger erfreulichen Tagesgeschäft der Pharmazeuten, dass es immer wieder nicht lieferbare Rabatt-Arzneimittel gibt. Das zeigt auch die jüngste Auswertung bundesweiter Defektlisten durch den Offenbacher Apotheker Hans Rudolf Diefenbach.

Vor allem bei Exklusivverträgen mit nur einem Partner, bei denen nicht auf ein anderes rabattiertes Präparat ausgewichen werden kann, ist das ärgerlich. Wird dann auf dem Rezept aber das entsprechende Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit vermerkt, kann der Apotheker grundsätzlich auf ein Nicht-Rabatt-Präparat ausweichen. Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung sieht allerdings auch vor, dass er nachzuweisen hat, dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte. Einige Kassen wollen diesen Nachweis vom Hersteller, alternativ vom Großhändler – dann allerdings gleich doppelt. Und Hersteller tun sich oft schwer mit solchen Erklärungen. Ohne Nachweis, droht der Apotheke dann die Retaxation. Auch wenn der seit Juni geltende neue § 3 des Rahmenvertrages die Situation eigentlich entschärft.

TK schwört auf gutes Liefercontrolling

Nun hat sich die Techniker Krankenkasse (TK) zu Wort gemeldet. „Wir sehen, dass Lieferunfähigkeiten im Markt nur eine sehr geringe Rolle spielen. Nur 3,8 Prozent aller Packungen bei der TK müssen aus diesen Gründen ausgetauscht werden", sagt Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel bei der TK. Bei der TK komme so ein Austausch im Vergleich zu anderen Kassen seltener vor, heißt es in einer Mitteilung der TK. Grund hierfür sei ein gutes Liefercontrolling. Die zusätzlichen Kosten übernehme die TK in diesen Fällen, so dass den Versicherten kein Nachteil entstehe. Wenn Apotheken auf ein anderes Arzneimittel ausweichen, obwohl doch eines unter Rabattvertrag zur Verfügung gestanden hätte, wird die Apotheke hingegen retaxiert.

Lieferunfähigkeit soll in Software eingespielt werden

Nun will die TK den Apotheken den Alltag etwas erleichtern, indem sie ihnen selbst Daten zur Lieferfähigkeit bereitstellt. Steimle erklärt: „In den vergangenen Tagen wurde seitens der Apothekerschaft kritisiert, dass sie gleich bei mehreren Großhändlern nachfragen müssen, ob ein Arzneimittel lieferbar ist. Hier wollen wir den Prozess vereinfachen und bieten an, die Informationen über Lieferunfähigkeiten unserer Rabattvertragspartner in die Apothekensoftware einzuspielen.“ Die Apotheken müssten dann für diese Präparate keine Nachweise über die Lieferunfähigkeit mehr erbringen – und wären dennoch vor einer Retaxierung sicher.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Träume in der Nacht!

von Uwe Hansmann am 11.10.2016 um 15:10 Uhr

Mensch Apotheker Kollege TK-Steimle!

Wann haben Sie zuletzt Apothekenluft als Chef oder Mitarbeiter geschnuppert?

Was Sie uns hier als das "non-plus-Ultra" des Controlling-Knigge verkaufen wollen ist doch völlig an der Realität vorbei.

Machen Sie doch die Arzneiversorgung gleich in TK eigenen Apotheken, damit Sie merken, wie das ist, dem Patienten zum x-Teen Male mitteilen zu müssen, dass mal wieder leere Menge ist.

Ich habe zu diesem gequirlten Blödsinn jedenfalls keine Lust mehr.

Was Sie mit uns als Lieferanten machen ist nur noch Schikane und von partnerschaftlichem Verhalten weit entfernt.

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