- DAZ.online
- News
- Politik
- Gröhe verspricht ...
Bundesgesundheitsminister beim DAT
Gröhe verspricht Apothekern Beteiligung am e-Medikationsplan
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe würdigte bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertags den „herausragenden Beitrag“ der Apotheker zum Gesundheitssystem. Dass die Versorgung so gut funktioniere, liege nicht zuletzt an der Apothekenpflicht für Arzneimittel, der staatlich garantierten Vergütung und dem Schutz der Freiberuflichkeit als entscheidenden Eckpfeilern.
Am Vormittag hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sein Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz erfolgreich durch das Bundeskabinett gebracht. Er freue sich, dass er nun entspannt nach München kommen konnte, sagte Gröhe anlässlich der Eröffnung des Deutschen Apothekertags. Manchmal hake es und Minister müssten noch einmal zusammenkommen, um das eine oder andere auszuräumen. Dies sei nun geglückt. Zur Erklärung: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Gröhe hatten sich bis zuletzt darüber gestritten, ob die Apotheker noch in dieser Legislaturperiode mehr Geld bekommen sollten.
Noch gilt das Gesetz aber nicht. Gröhe zeigte sich allerdings „zuversichtlich, dass wir diese Maßnahmen auch im parlamentarischen Verfahren über die Hürde bringen werden“. In der Tat zeigte auch die anschließende politische Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten, dass die Bundestagsfraktionen mit der Honorarerhöhung für Apotheker am wenigsten Probleme haben. Vielmehr könnten die im AM-VSG vorgesehenen Pharmaindustrie-relevanten Punkte noch für parlamentarischen Nachbesserungsbedarf sorgen.
Gröhe verteidigte die Anpassungen beim Apothekenhonorar: Rezepturen bedeuteten einen großen Aufwand für Apotheken – zugleich seien viele Menschen auf diese individuell angefertigten Arzneimittel in besonderer Weise angewiesen, betonte der Minister. Es sei daher richtig, hier den Fixzuschlag von 8,35 Euro einzuführen und die Arbeitspreise zu erhöhen. Es sei zudem „zwingend angebracht“, dass nach mehr als 30 Jahren die Dokumentationspflichten der Apotheker bei Betäubungsmittelrezepten höher vergütet werden.
Für eine bessere Zyto-Versorgung
Auch hinter die erst in letzter Minute in den Kabinettsentwurf aufgenommene Regelung zu Zytostatikausschreibungen steht Gröhe voll und ganz: „Es geht darum, dass sich jede Maßnahme zuallererst am Maßstab des Patientenwohls messen lassen muss“. Sicherzustellen seien eine orts- und zeitnahe Versorgung und die freie Apothekenwahl.
Dies soll künftig ohne Exklusivverträge mit Apotheken geschehen. Stattdessen soll es Rabattverträge zwischen Kassen und den Herstellern der verwendeten onkologischen Fertigarzneimittel geben. Zudem soll die Hilfstaxe angepasst werden – zur Not durch die Schiedsstelle. Gröhe zeigte sich sicher, dass mit dem nun eingebrachten Vorschlag eine bessere Versorgung im Bereich der Zytostatikaversorgung zu erreichen ist.
Schutz vor unangemessenen Retaxationen
Gröhe warf zudem den Blick zurück: Auf Veranlassung des Gesetzgebers gibt es nun eine neue Regelung im Rahmenvertrag, die Apotheker vor Retaxationen der Krankenkassen wegen unbedeutender Formfehler schützen soll. Seit Juni gilt die Neuregelung, die mithilfe der Schiedsstelle gefunden werden konnte.
Doch ganz vorbei ist der Spuk noch nicht: Die Schiedsstelle ist derzeit erneut mit dem Rahmenvertrag beschäftigt. Es geht um den Anwendungszeitrahmen. Sind die neuen Regelungen nur für Retaxationen anzuwenden, die nach dem 1. Juni ausgesprochen wurden? Oder für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Retax-Verfahren? Mitte November wird eine Entscheidung der Schiedsstelle erwartet. Gröhe sicherte zu: „Wir werden diesen Prozess im Hinblick auf das klare gesetzgeberische Ziel, Sie vor unangemessener Retaxation zu schützen, sehr aufmerksam begleiten.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.