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Der GKV-Spitzenverband hat das Fehlen einer Datengrundlage für die heute im Kabinett beschlossenen Honorarerhöhungen für die Apotheker kritisiert. Alleinige Entscheidungsbasis sei im Moment die regelmäßige Forderung der Apotheker nach einer höheren Honorierung, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von Stackelberg.
Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) beschlossen. Neben dem AOK Bundesverband hat sich auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen zu dem Kabinettsentwurf geäußert.
Kritik gibt es unter anderem an der Erhöhung der Apothekenhonorare im Bereich der Rezepturvergütung und bei den dokumentationspflichtigen Arzneimitteln. Eine Änderung der Apothekenvergütung sei zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit Daten abgesichert, erklärte Johann-Magnus v. Stackelberg, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Er plädiert daher dafür, das derzeit beim Bundeswirtschaftsministerium laufende Forschungsprojekt abzuwarten und erst auf Basis dieser Ergebnisse über Änderungen zu diskutieren. Im Moment gebe es als Entscheidungsbasis nur die regelmäßigen Forderungen der Apotheker nach einer höheren Honorierung, sagte von Stackelberg. Repräsentative Fakten zu Einnahmen und Ausgaben der Apotheker fehlten dagegen. Wenn man die Apothekenvergütung ändern will, solle man erst einmal feststellen, ob es tatsächlich einen belegbaren und nicht nur einen behaupteten Bedarf gibt, so seine Forderung.
„Umsatzschwelle ist eine Alibi-Lösung"
Hinsichtlich der Umsatzschwelle habe der Gesetzgeber das Problem zwar erkannt, aber auf eine Alibilösung gesetzt, sagte von Stackelberg weiter. Bei einer Umsatzhöhe von 250 Millionen Euro wären im letzten Jahr lediglich drei Arzneimittel unter den Mechanismus einer früheren Rückerstattung gefallen, erklärte er. Und selbst bei einer Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro hätten 2015 lediglich sieben Arzneimittel in diese Form der Preisregulierung einbezogen werden können.
Dass der Pharmastandort Deutschland nur durch Geheimhaltung der Erstattungsbeträge, die der Industrie in dem Gesetzesentwurf zugesagt wird, langfristig gesichert werden kann, ist nach Ansicht von von Stackelberg eine durchsichtige Schutzbehauptung der Herstellerseite. Er bezweifelt stark, dass die Vertraulichkeit der Preise tatsächlich zu höheren Ersparnissen für die gesetzliche Krankenversicherung führt. Von Stackelberg erwartet eher den gegenteiligen Effekt: Der generelle Verzicht, die Erstattungsbeträge öffentlich zu machen, dürften seiner Ansicht nach zu höheren Ausgaben und neuer Bürokratie führen.
„Information der Ärzte muss industrieneutral sein"
Den Plan, Ärzte über die Praxissoftware zeitnah über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung zu informieren, begrüßt von Stackelberg grundsätzlich. Denn nur gut informierte Ärzte könnten die bestmögliche und zugleich wirtschaftliche Therapieentscheidung treffen, erklärte er. Bisher dauert es seiner Ansicht viel zu lange, bis das Wissen über neue Arzneimittel tatsächlich im Versorgungsalltag ankommt. Hinsichtlich der technischen Umsetzung bedürfe es aber einer industrieneutralen, nach Patientengruppen differenzierten und zugleich anwenderfreundlichen Lösung, forderte er.
2 Kommentare
Honorarerhöhung ist schon lange begründet!
von Uwe Hansmann am 12.10.2016 um 19:24 Uhr
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Honorarplus - manche haben's eben verdient, andere nicht
von Armin Spychalski am 12.10.2016 um 18:48 Uhr
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