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Studie der Uni Münster
Lückenhafte Medikationspläne nutzen Patienten nicht
Die meisten Medikationspläne sind unzuverlässig. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt eine Studie der Universität Münster in Zusammenarbeit mit der Landesapothekerkammer Westfalen-Lippe. Woran hapert es bei den Medikationsplänen?
Welchen Nutzen hinsichtlich Arzneimitteltherapiesicherheit kann ein Patient aus seinem Medikationsplan ziehen, wenn dieser lückenhaft ist oder noch nicht einmal aktuell? Die Antwort ist hier recht trivial und schnell gefunden: Wenig bis keinen. Die Universität Münster wertete gemeinsam mit der LAK Westfalen-Lippe die Medikation von 500 Patienten aus. 127 Apotheker analysierten hierfür – mittels Brown Bag – die Arzneimittel der Patienten und glichen diese mit ihren jeweiligen Medikationslisten ab.
Medikationspläne: Unvollständig und veraltet
Die Ergebnisse sind wenig erfreulich: Kein Medikationsplan enthielt für alle aufgeführten Arzneimittel auch alle vom bundesweiten Medikationsplan geforderten Angaben. Am magersten waren die Pläne im Bereich der „Einnahmehinweise“ bestückt – diese fehlten bei 96,7 Prozent. Nicht viel auskunftsfreudiger waren die Medikationslisten bei Informationen zur Indikation des Arzneimittels: Hier zeigten 95,2 Prozent ein Defizit. Bei rund einem Drittel fehlten die Dosierungen (34,6 Prozent). Ebenso war bei etwa einem Drittel (33,8 Prozent) der Patienten nur der Namen des Fertigarzneimittels in ihrem Plan aufgeführt. Erschwerend kommt hier hinzu, dass dieses Fertigarzneimittel dann in 41 Prozent der Fälle noch nicht einmal mit dem dann auch tatsächlich eingenommenen Arzneimittel übereinstimmte.
Die Aktualität der Medikationspläne schien somit ein weiterer Stolperstein hin zu einem Mehr an Arzneimitteltherapiesicherheit zu sein. Durchschnittlich lag die letzte Aktualisierung viereinhalb Monate zurück. Bereits nach zwei Monaten verzeichneten die Studiendurchführer einen signifikanten Fehleranstieg von immerhin 50 Prozent.
„Aktualisiert werden sollten die Pläne sinnvollerweise bei jeder Änderung, aber generell alle drei Monate beziehungsweise einmal im Quartal“, sagen Dr. Oliver Schwalbe von der LAK Westfalen-Lippe und Professor Dr. Georg Hempel und Isabel Waltering von der Universität Münster. Sie initiierten die Evaluierung und sind auch vom Medikationsplan nach wie vor überzeugt.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan sinnvoll
Sie betonen die Wichtigkeit eines Medikationsplans insbesondere für multimorbide Patienten. „Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine Reihe von Angaben wichtig“, resümieren Waltering, Schwalbe und Hempel. Sie sehen diese Vorgaben durch den bundeseinheitlichen Medikationsplan gegeben. Daher bestehe die Aufgabe nun darin, diesen entsprechend in bereits vorliegende Systeme zu implementieren.
Sie sprechen sich außerdem für eine aktive, interdisziplinäre Zusammenarbeit aus: „Eine Vernetzung und einfach zu bedienende Software-Lösungen auf Basis des einheitlichen patientenbezogenen Medikationsplans sollten etabliert und Zuständigkeiten sowie Informationswege definiert werden.“
Zur Erinnerung: Medikationsplan
Seit 1. Oktober haben Patienten der GKV Anspruch auf den bundesweit einheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei Arzneimittel einnehmen. Während für die Erstausstellung eines Medikationsplans der Hausarzt hauptverantwortlich ist, sollen Apotheker, gleichermaßen Fachärzte, anstehende Aktualisierungen umsetzen. Zu heftigen Debatten führte nicht zuletzt die Tatsache, dass Hausärzte für ihren Aufwand hierfür finanziell entlohnt werden – und zwar besser als ihre jeweiligen Fachkollegen. Apotheker leisten den Dienst am Patienten unentgeltlich.
1 Kommentar
Medikationsplan für Alle
von Andreas Grünebaum am 07.12.2016 um 19:24 Uhr
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