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Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker
Martin Schulz bleibt AMK-Vorsitzender
Die Besetzung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker für die kommenden vier Jahre steht: Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA hat Martin Schulz erneut zum Vorsitzenden berufen. Neben ihm hat die Kommission nun 20 Mitglieder – fünf davon sind neu hinzugekommen.
Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA hat den Vorsitzenden
und die Mitglieder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für
die Jahre 2017 bis 2020 berufen. Vorsitzender der AMK bleibt demnach Professor Dr.
Martin Schulz, der zugleich Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Arzneimittel der ABDA ist.
Doch es gibt auch neue Gesichter in dem Gremium – fünf Mitglieder sind neu hinzugekommen. Dabei handelt es sich um:
- Professor Dr. rer. nat. Jörg Daniels, Universität Tübingen,
Professor Dr. phil. nat. Frank Dörje, Chefapotheker Universitätsklinikum Erlangen,
- Professor Dr. rer. nat. Dr. med. habil. Peter Ruth, Universität Tübingen,
Oberstapotheker Dr. rer. nat. Michael Spenger (Bundeswehrpharmazie) und
- Professor Dr. med. Christoph Stein, Direktor der Klinik für Anästhesiologie mit Schwerpunkt operative Intensivmedizin an der Charité Berlin.
Sechs Mitglieder ausgeschieden
Sechs der bisherigen Mitglieder der AMK sind dagegen aus Kapazitäts- oder Altersgründen ausgeschieden. Dies sind Professor Dr. Theo Dingermann, Professor Dr. Klaus Mohr, Professor Dr. Jörg Breitkreuz, Dr. Matthias Langer, Dr. Thorsten Hoppe-Tichy und Dr. Wolfgang Kircher.
Das heißt: Die AMK hat ab 2017 inklusive des Vorsitzenden
nun 21 Mitglieder – allesamt Experten aus allen Gebieten der Pharmazie und
Arzneimittel(therapie-)sicherheit inklusive Pharmakologie, Toxikologie,
Kardiologie, Intensivmedizin, Anästhesie und Onkologie. Anlässlich des Weltfrauentags am heutigen 8. März sei noch erwähnt: Lediglich zwei der Mitglieder sind weiblich.
Die Kommission nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle in Berlin für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die vor allem im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken.
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