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Honorarvorschlag der Basis-Apotheker
Ist Umverteilung die Rettung für kleine Apotheken?
Kleine Apotheken für die flächendeckende Versorgung stärken, ohne mehr Geld für das System auszugeben – das ist die Grundidee eines Umverteilungskonzeptes, das die „Basis-Apotheker“ vorschlagen. Sie sehen darin sogar eine Alternative zum Rx-Versandverbot. Denn auch mit unterschiedlichen Honoraren könnten die Rahmenbedingungen beeinflusst werden.
Viele Politiker möchten die Vor-Ort-Apotheken stärken, aber nicht mehr Geld für die Apotheken ausgeben. An dieser Idee setzt ein Vorschlag der Fraktion „Basis-Apotheker“ in der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe an. Sie sprechen sich für eine neue Apothekenhonorierung mit einer Umverteilung von großen zu kleinen Apotheken aus. Schon im Januar hatten sich die „Basis-Apotheker“ um Gunnar Müller damit an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewandt. Im Frühjahr hatte die Bundestagsfraktion der Grünen das Konzept in abgewandelter Form in einem Antrag aufgegriffen. Nun propagieren die „Basis-Apotheker“ ihre Idee beim nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Laumann.
Mehr Geld für kleine Apotheken
Die „Basis-Apotheker“ argumentieren, dass Vor-Ort-Apotheken für ihre umfangreichen Versorgungsleistungen anders als Versender honoriert werden müssten. Doch der Vorschlag enthält auch deutliche Honorarunterschiede zwischen kleinen und großen Vor-Ort-Apotheken. Dazu verweisen die „Basis-Apotheker“ auf die Fixkosten, die nicht proportional zur Anzahl der abgegebenen Packungen steigen.
Vergütung
Apothekenhonorar
In kleinen und mittleren Apotheken reiche die Vergütung gerade noch aus, um die Fixkosten zu decken. Darum sollte die Vergütung von den größeren Apotheken auf kleinere Apotheken umverteilt werden, argumentieren die „Basis-Apotheker“. Die Grundidee ihres Konzeptes ist: „Kleine Apotheken mit wenigen Packungen müssen pro Packung eine höhere Vergütung erhalten.“
Idee: Gestaffelter Kassenabschlag
Dies wollen die „Basis-Apotheker“ mit einem gestaffelten Kassenabschlag erreichen. Statt derzeit 1,77 Euro pro Rx-Arzneimittelpackung (1,49 Euro ohne Mehrwertsteuer) sollte dieser zwischen 0 und 7,50 Euro pro Packung liegen, so die Idee. Auf die ersten 10.000 Rx-Packungen soll dabei kein Kassenabschlag erhoben werden, auf die nächsten 10.000 Rx-Packungen jeweils 0,50 Euro und auf weitere 10.000 Rx-Packungen jeweils 1 Euro. Dann folgen weitere Staffelungen. Ab der 100.000sten Rx-Packung soll der Abschlag 4 Euro pro Packung betragen und ab der 150.000sten Packung soll der maximale Abschlag von 7,50 Euro gelten. Diese letzte Kategorie soll die Versender abbilden.
Vorteile für 85 Prozent der Apotheken
So möchten die „Basis-Apotheker“ die flächendeckende Versorgung stärken. Die kleinsten Apotheken würden überproportional profitieren. Eine Apotheke mit 20.000 Rx-Arzneimittelpackungen pro Jahr hätte 24.800 Euro mehr Rohertrag. Bei 30.000 Rx-Arzneimittelpackungen wären es 29.700 Euro zusätzlich. Nach Berechnungen der „Basis-Apotheker“ würden sogar alle Apotheken mit bis zu 70.000 Rx-Packungen pro Jahr und damit etwa 85 Prozent der Apotheken gegenüber dem Ist-Zustand entlastet. Die übrigen 15 Prozent der Apotheken würden dagegen zusätzlich belastet. Damit soll das Konzept für die Krankenkassen kostenneutral sein. Der Kassenabschlag insgesamt soll sich also nicht ändern. Die Berechnungen beruhen auf zahlreichen Annahmen und können daher nur als Abschätzung dienen. Doch es geht hier wohl mehr um die Grundidee als um die genaue Gestaltung der Abschlagsstaffel.
Regelung ohne Verbote
Die „Basis-Apotheker“ sehen als Hauptvorteil, dass die Vor-Ort-Apotheken gefördert werden könnten, ohne den Rx-Versand zu verbieten. Außerdem würde der Spielraum für Rabatte und Boni an die Patienten eingeschränkt. Damit könnten sich möglicherweise sogar Regeln zur Gleichpreisigkeit erübrigen. Die Vergütung neuer Leistungen würde dagegen nicht berührt.
Unterschiede gerechtfertigt?
Soweit die Darstellung der „Basis-Apotheker“ – doch es sind auch einige Nachteile erkennbar: Bei jeder Umverteilung stellt sich die Frage, wie gerecht sie ist. Hier erscheint schwer vermittelbar, warum eine Verordnung in einer großen Apotheke weniger wert sein soll. Es wird jeweils dieselbe Leistung am Patienten erbracht, die ähnliche Kosten verursacht. Es gibt in Apotheken zwar auch Fixkosten. Doch es erscheint fraglich, ob dies so große Honorarunterschiede rechtfertigt. Weniger starke Unterscheidungen würden aber nicht das gewünschte Umverteilungsvolumen einbringen.
Vorsicht Fehlanreize
Große Unterschiede beim Kassenabschlag könnten zudem ganz neue Steuerungsanreize für Krankenkassen schaffen, die mindestens ebenso problematisch wie Boni für Patienten wären. Eine Kernfrage bleibt zudem, ob diese oder eine ähnliche Umverteilung unter den Apothekern überhaupt konsensfähig wäre.
9 Kommentare
Wetten
von August Walter am 28.08.2019 um 23:29 Uhr
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Unfaßbar !
von J.M.L. am 28.08.2019 um 11:53 Uhr
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@ Stefan Haydn (Antwortfunktion ging nicht)
von Lorenz Weiler am 28.08.2019 um 10:33 Uhr
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Umverteilung
von Thomas Bsonek am 28.08.2019 um 9:46 Uhr
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Umverteilung ist immer schlecht
von Stefan Haydn am 27.08.2019 um 19:35 Uhr
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Umverteilung
von Peter Brunsmann am 27.08.2019 um 19:04 Uhr
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Im Ansatz richtig
von Lorenz Weiler am 27.08.2019 um 18:28 Uhr
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Bravo
von Torben Schreiner am 27.08.2019 um 15:41 Uhr
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Plan C der Basisapotheker.
von Roland Mückschel am 27.08.2019 um 15:16 Uhr
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