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ABDA zu den BMWi-Vermerken
„Wir verfolgen einen Dreiklang an Zielsetzungen“
Die Veröffentlichungen aus Vermerken des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zum Apothekenhonorar werfen kein gutes Licht auf die Protagonisten: Offenbar gibt es zwischen Peter Altmaier und Jens Spahn (beide CDU) ein Kompetenzgerangel um die Apothekenvergütung – heftige Vorwürfe stehen im Raum. Doch auch die ABDA muss sich Fragen gefallen lassen: Hat sich die Standesvertretung das Rx-Versandverbot wirklich durch ein besseres Honorar „abkaufen“ lassen? In einem Statement dazu weicht die ABDA den wichtigsten Fragen aus.
Der Journalist Markus Grill hat für den NDR, den WDR und die Süddeutsche Zeitung in den vergangenen Tagen brisante Dokumente aus dem BMWi veröffentlicht. Es geht um den persönlichen Einsatz Peter Altmaiers für den Erhalt der Importquote, ein Kompetenzgerangel um das Apothekenhonorar – und den Vorwurf, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Apothekern das Rx-Versandverbot durch höhere Honorare abkaufen will.
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BMWi-Vermerke
BMWi: Spahn wollte sich Erhalt des Rx-Versandes erkaufen
Neu ist dieser Vorwurf nicht – selbst in Apothekerkreisen hieß es immer wieder, dass Spahn den Apothekern den Erhalt des Rx-Versandes versüßen wollte, indem er ihnen neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen, eine höhere Notdienstpauschale und eine bessere BtM-Vergütung anbietet. Hamburgs Kammerpräsident Siemsen erklärte beispielsweise im Juni dieses Jahres, dass Spahn die Apotheker über den Tisch gezogen habe. Insbesondere kritisierte er aber die ABDA, weil diese auf „Kuschelkurs“ mit Spahn sei. Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert sprach von einem „Deal“ zwischen Spahn und der ABDA. Seine Kammer forderte daher den Rücktritt der ABDA-Spitze.
Dass auch das BMWi – also ein Bundesministerium für Wirtschaft – diesen Eindruck hatte, erkennt man aus den jüngsten Veröffentlichungen: „Es ist mit weiteren finanziellen Zuwendungen für die Apotheken zu rechnen, um die Zustimmung zum Erhalt des Versandhandels zu erreichen“, heißt es in den Vermerken. Ohnehin beschwert sich das Ministerium von Peter Altmaier, dass das BMG regelmäßig Alleingänge in Sachen Apothekenhonorar betreibe – von den Plänen des BMG zum Apothekenhonorar erfahre man aus der Fachpresse.
Fragen an die ABDA
Automatisch entstehen so natürlich auch Fragen rund um das Verhalten der ABDA: Haben die Honorar-Anpassungen und die geplante Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wirklich dafür gesorgt, dass man das Rx-Versandverbot in die hinteren Forderungsreihen stellt? Hatte die ABDA überhaupt jemals die Chance, zwischen dem Verbot und den Honorar-Erhöhungen zu entscheiden? Oder wurde sie von Spahn vor vollendete Tatsachen gestellt?
Vage Antworten aus dem Apothekerhaus
ABDA-Sprecher Reiner Kern wollte auf diese Fragen von DAZ.online nicht eingehen. Vielmehr erklärte er die politische Grundausrichtung der Standesvertretung:
Die ABDA verfolgt für die Apothekerschaft seit Jahren einen Dreiklang an Zielsetzungen: Ordnungspolitische Stabilität, wirtschaftliche Fortschritte und eine bessere fachlich-pharmazeutische Perspektive für Apotheker beziehungsweise Apotheken im Gesundheitswesen. Dieser Dreiklang wurde und wird auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum VOASG verfolgt. Was die ordnungspolitische Dimension angeht, hat die Apothekerschaft nach dem EuGH-Urteil intensivst fast zwei Jahre für ein Rx-Versandverbot als beste Lösung zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit gekämpft. Aber weder konnten sich die Mitglieder der Bundesregierung auf ein solches Verbot verständigen, noch waren die Parlamentarier, die für ein Rx-Versandverbot waren, in der Lage, eine parlamentarische Mehrheit dafür herzustellen. Deswegen, und nur deswegen, mussten andere Wege zur Herstellung einer weitgehenden Gleichpreisigkeit gesucht werden, die nun über eine sozialrechtliche Absicherung führen sollen. Was die wirtschaftliche Dimension angeht, haben die Apothekerorganisationen immer darauf hingewiesen, dass Verbesserungen auch und gerade bei defizitären Leistungen wie dem Nacht-und Notdienst oder der Abgabe und Dokumentation von BtM nötig sind. Mit der geplanten Aufstockung beim Nacht- und Notdienstfonds und der verbesserten Honorierung der BtM-Dokumentation gibt es hier einen Fortschritt. Was die fachlich-pharmazeutische Dimension angeht, war die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen seit langem elementarer Bestandteil des Forderungskataloges der Apothekerschaft und zentraler Gedanke im Perspektivpapier „Apotheke 2030“. Dieser Forderung soll jetzt im Rahmen des VOASG nachgekommen werden. Das bedeutet für das fachliche Profil des Berufsstandes einen erheblichen Schritt nach vorn.“
Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte auf Nachfrage von DAZ.online nicht auf die BMWi-Vermerke reagieren – weder zum Apothekenhonorar noch zur Diskussion um die Importförderklausel wollte das BMG Stellung beziehen.
11 Kommentare
Dreiklang
von Alexander Zeitler am 29.08.2019 um 3:24 Uhr
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@ Christian Redmann
von Wolfgang Müller am 28.08.2019 um 13:26 Uhr
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Antwort an Wolfgang Müller
von Christian Redmann am 28.08.2019 um 11:11 Uhr
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Glaubwürdigkeit
von Reinhard Rodiger am 28.08.2019 um 2:21 Uhr
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Kern hat recht: Es IST ein Erfolg
von Wolfgang Müller am 27.08.2019 um 20:45 Uhr
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Was für ein Quatsch
von Karl Friedrich Müller am 27.08.2019 um 18:00 Uhr
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Dreiklang
von conny am 27.08.2019 um 14:37 Uhr
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An den ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern bezugnehmend auf die Antwort an die DAZ:
von Christian Redmann am 27.08.2019 um 13:50 Uhr
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3 Klang...
von Christiane Patzelt am 27.08.2019 um 12:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: 3 Klunker für Zwei
von Bernd Jas am 27.08.2019 um 18:46 Uhr
?
von Anita Peter am 27.08.2019 um 12:36 Uhr
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