Neue Vergütungs- und Kompetenzregeln

Kabinett beschließt PTA-Reform – Apotheker sollen in Fortbildung investieren

Berlin - 28.08.2019, 11:07 Uhr

Die PTA-Ausbildung soll reformiert werden: PTA sollen künftig erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übernehmen können, und den Apotheken stehen Mehrausgaben für PTA-Fortbildungen bevor. (c / Foto: pix4u/adobe.stock.com)

Die PTA-Ausbildung soll reformiert werden: PTA sollen künftig erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übernehmen können, und den Apotheken stehen Mehrausgaben für PTA-Fortbildungen bevor. (c / Foto: pix4u/adobe.stock.com)


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das vom Bundesgesundheitsministerium geplante PTA-Reformgesetz durchgewinkt. Mit dem Gesetz sollen insbesondere die Ausbildungen der pharmazeutisch-technischen Assistenten/-innen reformiert werden, die Ausbildungsdauer soll aber bei 2,5 Jahren bleiben. Es gibt aber auch strukturelle Veränderungen: PTA sollen künftig erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übernehmen können. Und auch zur Vergütung der PTA-Schüler soll es neue Vorgaben in den Ausbildungsverträgen geben. Den Apotheken stehen Mehrausgaben für PTA-Fortbildungen bevor.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen. Das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, mit der Reform „das Interesse an dem Beruf der PTA für die Zukunft zu sichern und einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegenzuwirken“. Das Gesetz soll Anfang 2021 in Kraft treten, es ist zustimmungspflichtig. Das heißt: Nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat muss dem Vorhaben zustimmen.

Zu den Inhalten: In erster Linie will die Bundesregierung die PTA-Ausbildung erneuern. Im Vorfeld wurde lange über die Ausbildungsdauer gestritten. Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta) wollten die Fachschulausbildung von 24 auf 30 Monate verlängern. Inklusive der praktischen Ausbildung hätte sich die Ausbildung somit auf drei Jahre verlängert. Die ABDA hielt dagegen und wollte an der bestehenden Dauer nichts ändern. Zumindest in diesem Punkt folgt die Bundesregierung den Vorschlägen der ABDA: Die Ausbildung dauert weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke, auch daran hat sich also nichts geändert. Die Ausbildung wird auch weiterhin mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Komplett neues Berufsgesetz für PTA

Aber auch die Inhalte der Ausbildung sollen sich ändern: Das bisherige Berufsgesetz (PharmTAG) soll durch ein neues Berufsgesetz (PTA-Berufsgesetz) abgelöst werden. Darin werden neue Regelungen zum Berufsbild, zum Ausbildungszugang und zur Struktur der Ausbildung, zu den Mindestanforderungen an die Schulen sowie zum Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung getroffen. Zudem werden auch die Begrifflichkeiten an zeitgemäße Formulierungen angepasst.

Was das Berufsbild betrifft, sollen die formulierten Tätigkeiten der PTA sowie die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag angepasst werden. Ein Schwerpunkt liegt nun auf der Beratungskompetenz der PTA, weil die Abgabe und die Beratung gegenüber „der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen“ habe, so das BMG in einer Mitteilung. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutisch-technologischen Kompetenz müsse dabei gewährleistet bleiben, so das BMG.

PTA darf Apotheker nicht vertreten

Das neue Gesetz beinhaltet auch erweitere Kompetenzen für PTA. In der Apothekenbetriebsordnung soll demnach geregelt werden, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Gegenüber dem Referentenentwurf wurden einige Umformulierungen vorgenommen, grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass die PTA mindestens eine dreijährige Berufserfahrung haben muss, ihre Prüfung mit „gut“ bestanden hat und sich regelmäßig fortbildet. Eine gewisse Flexibilität wird allerdings ermöglicht. Eine Vertretung des Apothekenleiters ist aber weiterhin nicht vorgesehen. Zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen wird in der Apothekenbetriebsordnung ausdrücklich klargestellt, dass eine Apotheke nur geöffnet sein und betrieben werden darf, wenn jederzeit ein Apotheker anwesend ist.

Apotheker sollen in PTA-Fortbildungen investieren

Auch zur Vergütung der PTA-Schüler will die Bundesregierung neue Regelungen schaffen. Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden „eine angemessene Vergütung“ erhalten. Dies wird im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die seit Jahren umstrittene Finanzierung der PTA-Schulen geht allerdings auch dieses Gesetz nicht an: Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition versprochen, das Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe abzuschaffen. Bislang hat die Bundesregierung dazu aber keinen Plan vorgelegt. In der BMG-Mitteilung heißt es dazu:„Die Schulgeld-Frage soll entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.“

Im Herbst kann das Vorhaben zunächst erstmals im Bundesrat und dann auch im Bundestag beraten werden. Das BMG erklärt zudem: „Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnene PTA-Ausbildungen werden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte zu dem Kabinettsbeschluss: „PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig.“

„Gewisse Mehrausgaben" stehen an

Was den Mehraufwand für die Apotheker betrifft, geht das BMG davon aus, dass die Apotheker mehr Geld in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter investieren müssen. Durch die geänderte Ausbildung entstehe kein Mehraufwand, so das BMG, weil davon ausgegangen wird, „dass bereits jetzt eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird“. Wenn man den PTA allerdings mehr Kompetenzen übertragen möchte, die wiederum von regelmäßigen Fortbildungen abhängen, „ist auf Arbeitgeberseite mit gewissen Mehrausgaben für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rechnen.“

Diese Mehrausgaben stehen laut BMG jedoch „Einsparungen durch den Wegfall der engen Beaufsichtigung und einen flexibleren Einsatz der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten gegenüber“.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn veröffentlichte nach der Verabschiedung des Gesetzes im Kabinett ein Twitter-Video:



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Aus dem letzten Jahrhundert und trotzdem modern...

von Dr. Heidrun Hoch am 28.08.2019 um 20:56 Uhr

Die Ausbildung stammt aus dem letzten Jahrhundert, wie Herr Spahn es auch sagt. Inzwischen ist eine Fülle von medizinisch-pharmazeutischem und Wissen und technischen Inhalten dazugekommen, aber die Ausbildung soll deshalb ausdrücklich nicht verlängert werden. Genial!
Wie soll der erhöhte Umfang des Wissens, das vermittelt werden muss, wirklich in der Tiefe verstanden werden, damit es auch nachhaltig im beruflichen Alltag umgesetzt werden kann? Ach, so, ja, dafür sollen die Apotheker dann über Fortbildungen zahlen und die Ausbildungsvergütung in der praktischen Zeit soll natürlich „angemessen“ sein.
Dabei hätte man, wie die TGL es vorgeschlagen hat, nach zwei Jahren schulischer Ausbildung und einem Jahr Praktikum mit begleitendem Unterricht (durch die PTA-Schulen) eine praktikable Lösung gehabt.
Alle reden vom Fachkräftemangel und viele müssen ihn leidvoll erfahren und wieder einmal hat unsere Standesführung eine Chance verpasst.
Die Attraktivität eines Berufs wird neben einem angemessenen Gehalt wesentlich durch Aufstiegschancen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten geprägt. Erst durch eine zeitgemäße Qualifizierung, die in erster Linie grundlegend mit der Berufsausbildung vermittelt werden muss, ergeben sich Perspektiven für eine berufliche Weiterentwicklung, insbesondere, wenn der Abschluss mit der Fachhochschulreife (was durch eine dreijährige Ausbildung leicht möglich ist) verbunden ist.
Könnte es sein, dass an dem Ruf etwas dran ist, "die ewig Gestrigen" zu sein?

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verpasste Chance

von Kleiner Apotheker am 28.08.2019 um 11:42 Uhr

In 10 bis 15 Jahren sind Pharmazie-Ingenieure in Rente. Das wäre jetzt eine Chance gewesen für PTA neue Aufgaben mit neuer Verantwortung zu definieren. Schade.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

PTA- Mehrausgaben.

von Roland Mückschel am 28.08.2019 um 11:10 Uhr

BMG: Einsparungen bei den Mehrausgaben.
Danke für diesen Hinweis.
Auf so ne Schifferscheisse wäre ich nie von alleine
gekommen.

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