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Kooperationsapotheken
BVDAK: „Wehe, es gelten wieder die alten Rabattvertragsregeln!“
Der Bundesverband Deutscher Kooperationsapotheken (BVDAK) hat sich in einer Pressemitteilung öffentlich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bedankt. BVDAK-Chef Dr. Stefan Hartmann bezieht sich in der Mitteilung auf einen Brief des Ministers an alle Apotheken Deutschlands, in dem Spahn die Apotheken für ihren Einsatz in der Coronakrise gelobt hatte. Der Verband warnt nun davor, nach der Krise in „altes Denken“ zurückzufallen und fordert eine dauerhafte Einschränkung der Rabattverträge.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich kürzlich in einem Brief an alle Vor-Ort- und Klinikapotheken gewandt. Darin lobte der Minister den Einsatz der Apotheker und ging dabei insbesondere auf „die für Apotheken prägende Verbindung von pharmakologischer Arzneimittelkenntnis und technologischer Herstellungspraxis“ ein. Spahn erläuterte in dem Schreiben auch die Lockerungen in der Arzneimittelversorgung, die durch die BMG-Eilverordnung in diesen Tagen umgesetzt werden. Unter anderem sind in der Verordnung vergütete Botendienste, eine teilweise Aufweichung der Rabattverträge und weitere Austauschmöglichkeiten vorgesehen – und zwar ohne Retaxgefahr für die Apotheken.
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Der Kooperationsverband BVDAK hat sich über Spahns Brief offenbar sehr gefreut. In einer Pressemitteilung meldet sich nun BVDAK-Chef Stefan Hartmann zu Wort und sendet ebenfalls ein Dankeschön an den Minister. Wörtlich schreibt Hartmann:
„Der BVDAK bedankt sich im Namen seiner Mitglieder und deren Apothekenleiter sowie ihrer Mitarbeiter für das öffentliche Lob des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Damit hebt er einerseits die systemrelevante Funktion unserer Versorgung noch einmal hervor. Gleichzeitig ist es ein Danke für unsere täglichen Anstrengungen bis zur Belastungsgrenze und darüber hinaus, um in der Coronakrise den Patienten ein verlässlicher Partner zu sein. Unser Bundesgesundheitsminister hat seinen Job bisher sehr verantwortungsvoll und professionell gehandhabt.“
Hartmann lobt die vom BMG per Verordnung geregelte Vergütung des Botendienstes, das Honorar sei „völlig gerechtfertigt“. Noch können die Pharmazeuten die neue Vergütung aber nicht abrechnen. Denn DAV und GKV-Spitzenverband müssen die Details noch aushandeln. Immerhin: Der DAV teilte den Kammern und Verbänden inzwischen mit, dass die Details dazu – und auch zu den neuen Möglichkeiten bei der Stückelung und Auseinzelung – noch in dieser laufenden 18. Kalenderwoche bekanntgegeben werden könnten.
Hartmann: Wehe, es gelten wieder die alten Rabattvertragsregeln!
In seiner Mitteilung erklärt der BVDAK, dass es erfreulich sei, dass die Apotheken derzeit „die gebotene öffentliche Anerkennung durch Politiker aller demokratischen Parteien“ erhielten. Das Kommunikationsziel des BVDAK in seiner Mitteilung ist klar: Aus Sicht des Verbandes sollten die nun beschlossenen Lockerungen in der Arzneimittelversorgung auch nach der Coronakrise weiter Bestand haben. Manchmal erkenne die Politik sogar, dass zunächst in der Not getroffene Maßnahmen wie die nun geltende Substitutionsregelung bei Rabattarzneimitteln sehr viel effizienter und patientenfreundlicher seien als die alten, starren und überbürokratischen Regelungen, heißt es in der Mitteilung.
So sei es nicht mehr hinnehmbar, dass Apotheken wegen der inzwischen über 27.000 Rabattverträge bis vor kurzem einen Beratungs- und Verwaltungsaufwand betrieben hätten, der sich weder rechne noch im Einzelfall zu einer akzeptablen Versorgung geführt habe. Mit Blick auf die zunehmenden Arzneimittel-Lieferengpässe begrüßt der Kooperationsverband, dass die Wirkstoffproduktion nun teilweise zurück in die EU geholt werden solle. Eine „Entglobalisierung“ sei auch bei Medizinprodukten bis hin zu Schutzmasken dringend erforderlich.
Hartmann kritisiert auch die derzeitigen Gehaltsniveaus im Gesundheitswesen. „Gesellschaftlich“ stelle sich die Frage, warum in Deutschland eine PTA oder Altenpflegerin nur etwa die Hälfte von dem verdiene, was eine kaufmännische Fachkraft in der Automobilindustrie erhalte, heißt es. Allerdings sei zu befürchten, dass man spätestens nach der Coronakrise in ein altes Denken zurückfalle. Dafür gebe es jetzt schon Anzeichen. Beispielsweise wollten die Pflegekassen die von Jens Spahn zugesagte Corona-Prämie über 1500 Euro für Pflegepersonal nicht zahlen. Ähnlich könne es den Apothekern bei ihren Verhandlungen mit der GKV über Dienstleistungshonorare ergehen. „Und wehe, es gelten wieder die alten Rabattvertragsregeln. Dann dauert es nur einige Tage, bis die Krankenkassen damit beginnen werden, erneut ihre irrsinnigen Retaxierungen zu starten“, so Hartmann.
1 Kommentar
Wird sich etwas ändern?
von Heiko Barz am 27.04.2020 um 20:14 Uhr
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