Gematik vs. CCC-Experte

Braucht das E-Rezept eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

Stuttgart/Berlin - 20.11.2020, 15:15 Uhr

Zum Thema Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben Holm Diening und Martin Tschiersich unterschiedliche Ansichten. (Foto: Gematik / Die Hoffotografen GmbH Berlin / privat)

Zum Thema Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben Holm Diening und Martin Tschiersich unterschiedliche Ansichten. (Foto: Gematik / Die Hoffotografen GmbH Berlin / privat)


Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung von E-Rezepten von der Arztpraxis in die Apotheke wird es nicht geben. Das stößt auf Kritik – auch beim Deutschen Apothekerverband. Der Sicherheitsbeauftragte der Gematik, Holm Diening, verteidigt im Gespräch mit der DAZ das Alternativkonzept. Ein Mitglied des Chaos Computer Clubs hält dagegen.

Seit Juni 2020 liegen die Spezifikationen für das E-Rezept vor. Ein wesentlicher Kritikpunkt: Die Gematik verzichtet auf eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung von der Praxis in die Apotheke. Dabei wäre der Datensatz über alle Übertragungsstationen hinweg codiert, nur der Empfänger kann das Paket entschlüsseln.

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Gegenüber der DAZ versucht der Sicherheitsbeauftragte der Gematik, Holm Diening, die Bedenken zu zerstreuen. „Die sogenannte vertrauenswürdige Ausführungsumgebung, die wir nun konzipiert haben, wird ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten, wie die Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung und gleichzeitig garantieren, dass wir mit automatisierbaren Prozessen die Übertragung von Rezept­daten optimieren“, sagte er. „Selbstverständlich wird ausgeschlossen, dass der Betreiber des Fachdienstes auf Patienten- und Verordnungsdaten zugreifen kann. Wie wir dies erreichen, werden wir als Quellcode offenlegen.“

Unter anderem der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte sich für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim E-Rezept stark gemacht. Aus Dienings Sicht wäre der Einsatz in der Telematikinfrastruktur jedoch nicht zielführend. Denn es gehe nicht darum, lediglich das Muster-16-Rezeptblatt zu digitalisieren und zu versenden, sondern die Übertragung von Verordnungen zu optimieren und vor allem sicherer zu machen. „Dafür muss es möglich sein, dass im Rahmen der vertrauenswürdigen Ausführungs­umgebung das E-Rezept auf bestimmte Eigenschaften überprüft wird: Wurde es vom Praxisverwaltungssystem syntaktisch korrekt erstellt? Ist es von der Apotheke bereits abgerufen worden? Muss es nachträglich unter Umständen storniert oder ersetzt werden? Diese Fragen lassen sich bei einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überhaupt nicht klären“, betont der Experte im DAZ-Interview.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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