Neben einem Antrag zur Finanzierung der PTA-Ausbildung wurde vergangene Woche beim Deutschen Apothekertag in München auch ein Antrag der Apothekerkammer des Saarlands diskutiert. Konkret forderten die saarländischen Delegierten, die Attraktivität der Berufsausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten durch Umstellung auf eine dreijährige duale Ausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung deutlich zu erhöhen.
Der Antrag aus dem Saarland
PTA, so der Wortlaut, seien als Arbeitskräfte in der öffentlichen Apotheke unersetzlich. Der eklatante Mangel an PTA in der Apotheke zeige aber, dass nicht nur die Attraktivität des Berufs selber, sondern bereits die Attraktivität der Ausbildung zur PTA deutlich nachgelassen habe. Dies insbesondere auch dadurch, dass die angehenden pharmazeutisch-technischen Assistenten während der Ausbildung keine Vergütung erhalten. Bis dato seien alle Versuche des Berufsstands gescheitert, dieses Ziel zu erreichen. Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlands, betonte vor der Hauptversammlung: „Wenn beim Reformgesetz keine Vergütung vorgegeben wird, was zu erwarten ist, werden wir keine neuen PTA finden.“
Anreize in der Ausbildung gefordert
Wenn aber der PTA-Beruf eine Zukunft haben wolle, müsse bereits die Ausbildung deutliche Anreize setzen. Dies sei nur möglich, wenn während der Ausbildung den angehenden PTA eine Ausbildungsvergütung gezahlt werde. Die mangelnde Auslastung der bestehenden PTA-Schulen bzw. die mangelnde Qualität der Bewerber zeigten deutlich, dass insoweit eine substantielle Abkehr von der bisherigen Ausbildung erforderlich ist.
Dies gerade im Vergleich zur/zum MTA: Seit dem 1. Januar 2019 erhalten MTA (Radiologie, Labor, Funktionsdiagnostik) in der Ausbildung auf Basis der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eine Ausbildungsvergütung. Jugendliche mit einem Ausbildungswunsch „in Naturwissenschaften“ sehen bei einem Vergleich der Ausbildung von PTA zu etwa MTA deutlich die monetären Aspekte.
Dreijährige Ausbildung und Blockunterricht
Da die Aufnahme des PTA-Berufs in das KHG unrealistisch sei, könne allein der Übergang zu einer dualen Ausbildung (wie auch beim PKA-Beruf) sicherstellen, dass zukünftig mehr und qualifizierte Schulabgänger wieder den PTA-Beruf erlernen. Die aktuelle zweijährige Schulausbildung mit sich anschließender sechsmonatiger praktischer Ausbildung in der Apotheke könne lehrer- und raumneutral dahingehend novelliert werden, als zukünftig ein zweiwöchiger Schulbesuch mit einer einwöchigen betrieblichen Berufsausbildung alternieren. Hier betonte Kammerpräsident Saar, es sei organisatorisch „gar kein Problem“, die PTA-Schule von zwei auf drei Jahre zu verlängern wenn ein Drittel der Schülerinnen und Schüler immer im Betrieb seien. „Geht nicht, gibt’s nicht!“
„Duale Ausbildung“ in Teilzeit?
Die Gegenrede zu diesem Antrag kam aus Niedersachsen. Burkhard Pölzing, Delegierter der Apothekerkammer Niedersachsen und Leiter der Völker-Schule in Osnabrück, ist selbst seit mehr als 30 Jahren in der Ausbildung engagiert. „Das PTA-Reformgesetz wurde am 20. Dezember vom Bundesrat verabschiedet und wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.“ Wer §11 PTAG (neu) aufmerksam lese, so Pölzing, würde feststellen, dass die PTA-Ausbildung auch in Teilzeit erfolgen kann.
Daraus ergebe sich ein gedanklicher Ansatz, den er der Hauptversammlung erläuterte. Die Stundenzahl für die PTA-Ausbildung, so Pölzing, sei auf 2.600 Schulstunden begrenzt. Dabei bleibe es auch. Es werde aber in seiner Völker-Schule Osnabrück optional zur zweijährigen auch eine dreijährige Schulzeit geben. Hieraus könne ein Entlastungseffekt der Schülerinnen und Schüler erzeugt werden und es sei denkbar, dass diese an einem Freitag oder wenn sie nachmittags frei haben, in der Apotheke arbeiten. Hierfür bekämen sie selbstverständlich eine Vergütung.
Somit hätte man laut Pölzing die Problematik der Ausbildungsvergütung beseitigt und die Ausbildung insoweit flexibilisiert, dass auch Personen die PTA-Ausbildung machen können, die beispielsweise kleine Kinder oder zu pflegende Angehörige haben. „Wir denken an die, die normalerweise neben der PTA-Ausbildung einem Nebenjob nachgehen. Die müssen nicht mehr kellnern, sondern können in der Apotheke jobben – das hat für alle Beteiligten nur Vorteile“, sagte der Schulleiter und Delegierte aus Niedersachsen. Er bat die Hauptversammlung eindringlich, den Antrag aus dem Saarland abzulehnen: „Gehen Sie in Ihre Bundesländer und sprechen Sie mit den PTA-Schulen über die Möglichkeiten, die sich durch das neue PTA-Reformgesetz ergeben“, riet Pölzing abschließend.
2 Kommentare
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von Holger am 21.09.2022 um 9:40 Uhr
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AW: Ablehnen
von Stefan am 25.09.2022 um 19:26 Uhr
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