Leitantrag zum DAT 2024

Kammern und Verbände wollen bis zu 10 Euro Notdienstgebühr in der Nacht

Berlin - 21.08.2024, 10:45 Uhr

Die Kammern und Verbände aus Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg wollen die Notdienstgebühr deutlich anheben. (Foto: IMAGO / Rolf Poss)

Die Kammern und Verbände aus Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg wollen die Notdienstgebühr deutlich anheben. (Foto: IMAGO / Rolf Poss)


In einem Leitantrag zum Deutschen Apothekertag fordern die Kammern und Verbände aus Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg, die nächtliche Notdienstgebühr ab 20 Uhr auf mindestens 4,20 Euro plus Umsatzsteuer anzuheben. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens sollen weitere 4,20 Euro netto hinzukommen – insgesamt würde dann also ein Betrag von 10 Euro brutto je Inanspruchnahme fällig.

Regelmäßig beklagen Apothekerinnen und Apotheker, dass der Notdienst von der Bevölkerung als erweiterte Öffnungszeit wahrgenommen wird. Die Notdienstgebühr in Höhe von derzeit 2,50 Euro reiche in ihrer Signalwirkung nicht aus, glauben viele. Wenn es nach den Kammern und Verbänden aus Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg geht, soll sich das künftig ändern: In einem Leitantrag zum Deutschen Apothekertag 2024 wollen sie den Verordnungsgeber auffordern, die nächtliche Notdienstgebühr ab 20 Uhr auf mindestens 4,20 Euro plus Umsatzsteuer anzuheben. Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens soll der doppelte Betrag fällig werden, insgesamt also 10 Euro brutto je Inanspruchnahme.

Wörtlich heißt es in dem Leitantrag, der der DAZ in der vorläufigen Version vorliegt:


„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Verordnungsgeber auf, die Notdienstgebühr (§ 6 AMPreisV) folgendermaßen anzuheben, damit sie wieder ihre Steuerungswirkung entfalten kann und um sie zudem an die aktuellen Preis- und Inflationsentwicklungen anzupassen:
 1. Die Notdienstgebühr ist auf mindestens 4,20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für jede Inanspruchnahme des Notdienstes werktags in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr zu erhöhen. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, gilt dasselbe in der Zeit bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.
 
2. Zusätzlich löst jede nächtliche Inanspruchnahme des Apothekennotdienstes in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr einen Zuschlag von weiteren 4,20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer aus.“

Leitantrag der Kammern und Verbände aus Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg zum Deutschen Apothekertag 2024


Durch die Anpassung der Gebühr „soll die Bevölkerung nicht zuletzt wieder für den eigentlichen Sinn und Zweck des Notdienstes sensibilisiert werden“, schreiben die Antragsteller in ihrer Begründung zum Antrag. „Da Kund*innen in den vergangenen Jahren zudem immer anspruchsvoller und fordernder hinsichtlich der Verfügbarkeit der Apotheken wurden und dies in den Augen der Apothekerschaft zu einer Trivialisierung des Notdienstes führt, ist es nur richtig die seit Einführung des Euro nie angepasste Notdienstgebühr anzuheben.“ Sofern der Antrag von der Hauptversammlung angenommen werden sollte, sollte demnach der Deutsche Apothekerverband flankierend an die Kassenärztliche Bundesvereinigung herantreten und darauf hinwirken, dass Ärztinnen und Ärzte in Notfällen das „noctu“-Kreuz setzen. Damit werde sichergestellt, dass die Notdienstgebühr von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker kommt vom 9. bis 11. Oktober 2024 in München zusammen. Sie wird ein letztes Mal verbindlich die Weichen für das Handeln der Standesvertretung stellen – ab dem Jahr 2025 sollen die Beschlüsse des Apothekerparlaments für die ABDA nicht mehr bindend sein. Die Antragsmappe liegt der DAZ in der Vorabfassung der Antragskommission vor. Am kommenden Freitag wird der Gesamtvorstand abschließend darüber beraten.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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2 Kommentare

Samstag nachmittag?!

von Jan Kusterer am 26.08.2024 um 10:16 Uhr

Wieso wird immer der Samstag vergessen?
Bei Landapotheken ist der Samstag nachmittag sehr relevant.

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Gebühr

von Regina Endrich am 21.08.2024 um 18:32 Uhr

Das ist dringend nötig! Dann überlegt man sich vlt. ob das Nasenspray oder das Warzenmittel um drei Uhr nachts wirklich nötig sind! Bitte ab sofort!!!!

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