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Pharmagroßhandel: Satzungsänderung der Gehe AG
Hier findet sich nämlich ein veränderter § 2, der den "Gegenstand des Unternehmens" verdeutlichen soll. Wörtlich heißt es hier:
"Gegenstand des Unternehmens ist die Weiterführung des früher unter der Firma Gehe & Co. in Dresden betriebenen Fabrikations- und Handelsgeschäftes, insbesondere die Herstellung sowie der Groß- und Einzelhandel mit
• pharmazeutischen Erzeugnissen, Drogen, Chemikalien und allen Waren, die in Apotheken, Drogerien, Parfümerien und ähnlichen Geschäften verkauft werden,
• medizinisch-technischen Geräten, labortechnischen Produkten aller Art, Krankenpflegeartikeln, Rehabilitationshilfen sowie allen für die Versorgung von Körperbehinderten vorgesehenen Geräten und Hilfsmitteln,
• innerbetrieblichen Transportgeräten, Lager- und Betriebseinrichtungen, Büroausstattungen sowie damit zusammenhängenden Waren."
Der Knackpunkt in der neuen Formulierung im Vergleich zum alten Text liegt in der Formulierung, daß Gegenstand des Unternehmens auch der Groß- und Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen sein soll. Dies könnte auf den ersten Blick bedeuten, daß die Pharmagroßhandlung Gehe auch den Einzelhandel mit Arzneimitteln, sprich das Betreiben einer Apotheke oder die Versorgung von Pflegeheimen mit Arzneimitteln und ähnliches anstrebt. Wie uns der Vorstandsvorsitzende der Gehe, Jürgen Ossenberg, auf telefonische Anfrage hierzu erklärte, müsse man zunächst differenzieren zwischen der Gehe AG, die als Holding fungiere, und der Gehe Pharmahandels GmbH. Zur Holding gehöre u. a. der Pharmahandel in Frankreich, England und dem restlichen Europa. Mit der neuen Fassung, die sich die Gehe AG nun von der Hauptversammlung genehmigen lasse, werde praktisch nur das nachvollzogen, was faktisch bereits z. B. in England vorhanden sei, nämlich der Einzelhandel mit Arzneimitteln, mit Heil- und Hilfsmitteln. Dies habe, so Ossenberg wörtlich, "überhaupt nichts damit zu tun, daß die Gehe in Deutschland mit der Pharmahandels GmbH sich nun die Möglichkeit schafft, Einzelhandel mit Arzneimitteln zu betreiben. Hätte man dies vorgehabt, so hätte man hierfür nicht die Satzung der Gehe AG geändert". Ossenberg präzisierte: "Die Gehe Pharmahandels GmbH in Deutschland hat mit Einzelhandel nichts am Hut, sie will die Kette nicht, sie haßt die Kette wie die Pest und will auch den Versandhandel nicht." Zu den weiterhin aufgekommenen Spekulationen, warum die Gehe den Vorstandsvorsitzenden der Betriebskrankenkassen, Wolfgang Schmeinck, in den Aufsichtsrat geholt habe, fügte Ossenberg hinzu, daß es auch hier keine, wie kolportiert werde, unheilige Allianzen zwischen den Betriebskrankenkassen und der Gehe Pharmahandels GmbH gebe.
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