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Pflegeversicherung: Neue Begutachtungs-Richtlinien
Die Spitzenverbände der Pflegekassen verweisen auf die neuen Richtlinien dazu, die bereits am 1. Juni in Kraft traten. Nach Angaben der Pflegekassen habe man so auf die Kritik an der unterschiedlichen Einstufung Bedürftiger in die Pflegestufen durch den Medizinischen Dienst reagieren wollen. Künftig sollen unterschiedliche Begutachtungsergebnisse nur noch auf der Individualität des Bedürftigen und seiner Pflegesituation beruhen. Beispielsweise könne der besondere Hilfebedarf von psychisch Kranken und geistig Behinderten besser als bisher berücksichtigt werden.
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