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Steuertip: Finanzamt zahlt Urlaubsversicherung
Dies meldet die Bayrische Hypotheken- und Wechselbank. Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministeriums können folgende aus Anlaß einer Reise abgeschlossenen Versicherungen im Rahmen der allgemein gültigen Höchstgrenzen als Sonderausgaben bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgesetzt werden:
• Auslandsversicherungen und Reiseunfallversicherungen (einschließlich Rückholversicherungen für erkrankte oder verunglückte Urlauber),
• Lebensversicherungen, auch wenn sie nur für einen Teil der Reise (z.B. Flug) abgeschlossen werden sowie
• Haftpflichtversicherungen.
Nicht steuerlich abzugsfähig sind dagegen Sachversicherungen wie Reisegepäck-, Autokasko-, Diebstahl- und Rechtsschutzversicherungen.
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