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DAZ aktuell
Arzneimittelauswahl: Durch den Apotheker?
Zentrale Forderungen sind die Arzneimittelauswahl durch den Apotheker und die preisunabhängige Honorierung bei Festbetragsarzneimitteln. Bisher scheiterten die Bemühungen zum einen an den fehlenden Informationen über vergleichbare Arzneimittel sowie den gegenläufigen Interessen der Apotheker einerseits und der Ärzte und Pharmaindustrie andererseits. Zwei aktuelle Entwicklungen könnten jetzt Bewegung in die seit Jahren erstarrten Fronten bringen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat in der 8. Bekanntmachung zur Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz die Informationsinhalte definiert, die in der Fachinformation nach §11a des Arzneimittelgesetzes enthalten sein müssen. Gleichzeitig verhandelt der Landesapothekerverband Niedersachsen über eine Ergänzung zum Arzneimittelliefervertrag, der den Durchbruch bei der Arzneimittelauswahl bringen soll. Nachdem Einzelheiten der diskutierten Vereinbarungen bekannt geworden sind, befürchten Beobachter allerdings, daß eine Vielzahl von Apotheken diesen berufspolitischen Durchbruch mit dem Konkurs bezahlen müssen (s.a. AZ Nr. 25)
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