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KV/AOK: Bonusverträge basieren auf WidO-Konzept
Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht des Instituts für 1996/97 hervor. Die Bundesverträge sehen vor, daß die Ärzte einen Teil der eingesparten Arzneimittelausgaben als Honorarzuschlag für qualitätsverbessernde Maßnahmen erhalten. Nach dem WidO-Konzept bedeutet Qualitätsverbesserung Verzicht auf Verordnung umstrittener Arzneimittel, die Verordnung preisgünstiger Generika und preisbewußte Verordnung bei sogenannten Me-too-Präparaten. Einen ausführlichen Bericht über das WidO-Konzept lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung.
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