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Gesundheitspolitik
Liberalisierung des Heilmittelwerberechts: Chancen weiterhin schlecht
Dies verkündete Rechtsanwältin Ruth Ziller von Integritas bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des Vereins am 4.12.1997 in Bonn. Die Wunschliste an die Politiker werde dadurch länger und länger. Eines der Hauptanliegen von Integritas bleibt die Forderung, den bewährten Hinweis aus der Werbung in audiovisuellen Medien "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage, und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" auch für die Werbung in Printmedien anstelle der umfangreichen Pflichtangaben zuzulassen. Ein zweites schon seit langem drückendes Problem ist die Liberalisierung des Kataloges von Krankheiten, die in der Publikumswerbung für Arzneimittel nicht zugelassen sind. Hier wünscht sich Integritas eine weitere Ausnahme von der Verbotsvorschrift für Arzneimittel, die bei einem ernährungsbedingt erhöhten Cholesterinspiegel angewandt werden. Dabei wird besonders beklagt, daß Angaben zum Cholesterinspiegel in der Lebensmittelwerbung an der Tagesordnung sind. Ein anderer Punkt, bei dem der Verein eine Lockerung des Publikumswerbeverbotes für angebracht hält, ist die benigne Prostatahyperplasie, eine Erkrankung, die von den Patienten in Diagnostik und Therapie sehr einfach bemerkt und beobachtet werden kann. Die Selbstbehandlung wird in der Regel abgebrochen, wenn sie nicht zum Erfolg führt, denn die Beschwerden sind extrem lästig und führen die Patienten dadurch automatisch zum Arzt. Vor diesem Hintergrund hält Integritas die Gefahren einer unkontrollierten Selbstmedikation mit OTC-Präparaten, die vorwiegend Phytopharmaka mit einer niedrigen Nebenwirkungsrate und Tagestherapiekosten sind, auf diesem Sektor für gering.
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