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- DAZ 51/1997
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Prisma
Gefärbte und duftende Lampenöle: Verkauf EU-weit verboten
Eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission wird in Deutschland am 31. Dezember 1998 wirksam. Immer wieder auftretende schwere Vergiftungen mit Lampenöl bei Kleinkindern haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veranlaßt, bei der Europäischen Kommission auf ein Verbot dieser Erzeugnisse zu drängen. Bis das Verkaufsverbot am Dezember kommenden Jahres wirksam wird, fordert das BMG alle Eltern und andere Aufsichtspersonen von Kindern auf, unbedingt die Warnhinweise auf den Verkaufsbehältnissen von Lampenölen zu beachten. Öllampen sollten immer so benutzt und aufbewahrt werden, daß sie für Kinder nicht zugänglich sind. Mit Lampenöl gefüllte Lampen dürfen keinesfalls in die Hände von Kindern gelangen, denn schon geringe Mengen Lampenöl - getrunken oder durch Saugen am Lampendocht aufgenommen - können bei Kindern erhebliche Vergiftungen hervorrufen. Diese können sich in schweren Lungenschäden äußern und sogar zum Tod führen.
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