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Betäubungsmittelrecht: Bundesrat stimmt Änderung zu
Durch die Verordnung soll das Verschreiben von Betäubungsmitteln (BtM) erleichtert und das Verordnen von Substitutionsmitteln für Drogenabhängige nach einheitlichen Standards geregelt werden. Darüber hinaus werden auch die für Apotheken wichtigen Abgabebestimmungen überarbeitet.
Die Länderkammer sprach sich auf ihrer letzten Sitzung im vergangenen Jahr dafür aus, daß nur speziell ausgebildeten Ärzten die Behandlung von Drogenabhängigen durch Substitution erlaubt sein soll. Es müsse sichergestellt werden, daß nicht durch verschriebene Ersatzstoffe eine bestehende Sucht auf Dauer unterstützt werde. Ferner müsse das Auftauchen von Substitutionsmitteln auf dem illegalen Drogenmarkt verhindert werden, so die Begründung.
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