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Steuerrecht: Zertifizierungsaufwendungen nach ISO 9000
Aufwendungen für die Einführung des Qualitätsmanagementsystems sowie für die Teilnahme des Unternehmens an dem nachfolgenden Zertifizierungsverfahren sind nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.1.1998 (IV B 2 - S 2170 - 6/98) in der Regel sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Zu den Einführungsaufwendungen zählen hauptsächlich die Schulungskosten für die Arbeitnehmer des Unternehmens. Die eigentlichen Zertifizierungskosten setzen sich aus den Kosten der sogenannten Erstprüfung sowie den Kosten der regelmäßigen Nachprüfungen zusammen. Auch nach erfolgter Einführung des Qualitätsmanagementsystems fallen weitere Personalkosten für die Anpassung der Arbeitsabläufe an die Erfordernisse der ISO 9001 bis 9003 an. Dabei kann es sich z.B. um Kosten für Unternehmensberatung, Schulungen und fachliche Beratungen durch technische Überwachungsvereine handeln.
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