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- DAZ 14/1998
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DAZ aktuell
Kommentar
Auch in diesem Jahr kann einem die Lust auf einen Aprilscherz vergehen. Denn das, was den Apotheken in den Tagen davor und danach zugemutet wird, ist nicht zum Lachen: Die Mehrwertsteuererhöhung zwingt zu einer Preisumzeichnung des gesamten Warenlagers, zusätzlich findet zeitgleich eine Festbetragsanpassung bei zahlreichen Arzneimitteln statt. Selbst wenn eine Apotheke keine Preisetiketten mehr auf Arzneipackungen klebt, sind dennoch zahlreiche EDV-Umstellungen, das Einlesen von Preisänderungsdisketten oder die Neukalkulation des Randsortiments und die Umstellung der EDV-Parameter notwendig. Eine Menge zusätzlicher Arbeit also.
Damit aber nicht genug. Denn ab 1. April wird es dann auch an den Apotheken hängen bleiben, den Patienten zu erklären, warum sie jetzt bei zahlreichen Arzneimitteln nicht mehr nur 9 DM bezahlen müssen, sondern beispielsweise 9 Mark 23 oder 14 Mark 87. Die über neun, 11 oder 13 Mark hinausgehenden Beträge resultieren bekanntlich aus den nicht an die erhöhte Mehrwertsteuer angepaßten Festbeträgen. Lediglich bei 7500 Arzneimitteln machte der Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen das Zugeständnis und setzte die Festbeträge um die höhere Mehrwertsteuer nach oben. Bei rund 8800 Packungen wird sich dagegen das Problem der mehrwertsteuerbedingten Mehrkosten stellen. Das bedeutet im Klartext: Jedesmal krumme und unterschiedliche Zuzahlungsbeträge, erhöhter Aufklärungsbedarf bei der Abgabe, Preisdiskussionen mit den Kunden und Patienten - und dies alles wegen einer starrköpfigen Haltung der Kassen. Dabei wäre es so einfach gewesen, alle Festbeträge um den Mehrwertsteuersatz zu erhöhen. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen wären mit der nächsten Festbetragsanpassung überkompensiert worden. Statt dessen wird - wieder einmal - der Apotheker zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen, er muß die Prügel einstecken und seinen Kopf hinhalten für Vorschriften, die er nicht zu verantworten hat.
Und auch das werden wir wieder ruhig und geduldig ausführen: Kostenlose Aufklärungsarbeit für die Kassen, die uns zum Dank dafür noch mit Versandapotheken beglücken wollen.
Abgesehen davon, der Beschluß zur Mehrwertsteuererhöhung wäre eine ideale Gelegenheit gewesen, endlich die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu halbieren. Neben Deutschland werden in der Europäischen Union nur noch in Dänemark Arzneimittel mit dem vollen Satz besteuert. Die Halbierung der Mehrwertsteuer hätte dem Staat zwar Mindereinahmen gebracht, Krankenkassen und Versicherte hätten allerdings davon profitiert - der Staat hätte ein Zeichen in die richtige Richtung gesetzt.
Peter Ditzel
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