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- DAZ 22/1998
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Prisma
Genanalyse: Zur Überführung von Straftätern
Durch eine Erweiterung der Erhebungsvorschriften der Strafprozeßordnung wird ermöglicht, die Genanalyse für Zwecke des Erkennungsdienstes bei wegen schwerwiegender Straftaten bereits verurteilten Tätern vorzunehmen. Darüber hinaus soll die Genomanalyse auch dann möglich sein, wenn sie zwar nicht im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren zur Überführung des Beschuldigten erforderlich ist, nach richterlicher Prognose aber zur Identifizierung in zukünftigen Strafverfahren benötigt wird. Bundesjustizminister Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Bundesinnenminister Manfred Kanther betonen, daß es beim Einsatz der Gen-Datei allein um die Feststellung der Identität der Verdächtigten gehe, nicht aber um die Erstellung von allgemeinen Persönlichkeitsprofilen. Dies werde im Gesetz ausdrücklich verankert. Das vereinbarte Gesetzgebungsverfahren soll mit einer Ergänzung der Strafprozeßordnung sofort eingeleitet und möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.
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