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Gesundheitspolitik
AMPreisV: Am 6. Februar im Bundesrat
Nachdem das federführende Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bezüglich des Entwurfs einer ersten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hergestellt hat, wird die Änderungsverordnung am 6. Februar 1998 im Bundesrat behandelt und voraussichtlich verabschiedet werden.
Die Strukturen der AMPreisV bleiben unverändert. Insbesondere wird weder eine Drehung der AMPreisV in der Form, daß die Kappung der AMPreisV im hochpreisigen Bereich ihren Ausgleich durch Verteuerung der niedrigpreisigen Arzneimittel im Selbstmedikationsbereich erfährt, noch der festbetragsgruppenspezifische Fixzuschlag eingeführt. Die geänderte AMPreisV wird am 1. Juli 1998 in Kraft treten.
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