DAZ aktuell

Kassen dürfen nicht eingreifen

BONN (im). Die Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen keine Arzneimittellisten verbreiten und so in den Markt steuernd eingreifen. Ein Urteil mit diesem Tenor hat das Landgericht Düsseldorf am 25. September zum Arzneiverordnungsreport 97 gefällt und so einem pharmazeutischen Unternehmen aus Karlsruhe Recht gegeben.


Der AVR wird jährlich vom Heidelberger Pharmakologen Professor Ulrich Schwabe und dem Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO), Dr. Dieter Paffrath, herausgegeben. 1997 mußten erstmals viele Passagen im Buch, darunter auch der Hinweis auf Paffrath und das WIdO, wegen einstweiliger Verfügungen mehrerer Firmen geschwärzt werden. Es ging um die Frage, ob bei den Ärzten der Eindruck entstehe, die Autorität der Krankenkassen stehe hinter dem Report und damit hinter der dort veröffentlichten Aufstellung über sogenannte umstrittene Arzneimittel.
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) hat unterdessen das Urteil der Düsseldorfer Richter begrüßt. Das Landgericht habe den BPI in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach die Kassen mit dem AVR steuernd in den Arzneimittelmarkt eingreifen wollten, sagte der Pressesprecher Thomas Postina. Das Verfahren taste die Freiheit der wissenschaftlichen Meinung nicht an. Vielmehr sei es um die Instrumentalisierung teils singulärer wissenschaftlicher Meinungen durch die gesetzlichen Krankenkassen gegangen.l

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