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- DAZ 40/1998
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DAZ aktuell
Chlumsky-Lösung
Die Carbol-Campher-Rezeptur nach Chlumsky gilt wegen des Gehaltes an Phenol als obsolet. Für Phenol gibt es eine Negativaufbereitung für die Nachzulassung.
Speziell für die zahnärztliche Anwendung sind aber weder eine Monographie veröffentlicht noch ein Entwurf vorveröffentlicht worden. Allerdings ist aus der Tatsache, dass 4-Chlorphenol und seine eutektischen Mischungen mit bestimmten Stoffen (darunter auch Campher) negativ monographiert worden sind und für Chloroxylenol-Campher ein negativer Entwurf vorpubliziert ist, zu schließen, dass es auch hier keine anerkannte Indikation gibt. Inwieweit allein Thymol als phenolische Komponente ausreichende Wirkung zeigt, sei dahingestellt. Auch wissen wir nicht, welche der betroffenen Fertigarzneimittel bereits außer Handel gekommen sind. Eine Beurteilung, ob eine Rezeptur trotz Negativbeurteilung unter bestimmten Voraussetzungen doch hergestellt werden darf, muss die therapeutischen Alternativen berücksichtigen (siehe dazu auch DAC 1997 / NRF, 14. Ergänzung 97, Kapitel I.5 "Obsolete und umstrittene Rezepturen", sowie Abb. I.5-1 "Dokumentation der Nutzen-Risiko-Beurteilung bei "zweifelhaften" Rezepturen als Kopiervorlage für die Kommunikation mit dem verschreibenden Arzt). Im Falle der Anwendung als desinfizierende Spüllösung des Zahnwurzelkanals sind Natriumhypochlorit (vgl. NRF 27.4), Wasserstoffperoxid und andere Antiseptika (Chinolinolsuflat?) zu berücksichtigen. l
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