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Bundesverfassungsgericht: Aus für die "Drive-in-Apotheke"
Mit diesem Urteil wies das Gericht letztinstanzlich die Klage eines Hamburger Apothekers zurück. Ihm hatte die Hamburger Gesundheitsbehörde den Verkauf von Arzneimitteln an einem Autoschalter untersagt.
Die Richter erklärten in ihrem Urteil, daß Arzneimittel besondere Waren seien, die für die Kunden besondere Risiken mit sich brächten. Wenn Arzneimittel im Vorbeifahren gekauft werden könnten, sei die Pflicht der Apotheke zur Beratung gefährdet (Az.: BVerwG 3 C 6/97).
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