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Betäubungsmittelrecht: Kritik der Grünen
Am 1. Februar dieses Jahres waren umfangreiche Änderungen des Betäubungsmittel-Gesetzes sowie der - Verschreibungsverordnung in Kraft getreten (siehe Daz Nr. 5 vom 29.1.). Ziel war zum einen, den Ärzten das Verschreiben von Betäubungsmitteln zu erleichtern und auch die für die Apotheken wichtigen Abgabevorschriften anwenderfreundlicher zu gestalten. Andererseits will das Bundesgesundheitsministerium die "graue Substitution" mit Codein zurückdrängen, da bisher rund 30.000 Opiatabhängige diesen Wirkstoff auf normalen Rezepten erhielten. Als Substitutionsmittel der ersten Wahl soll Methadon gelten. An Süchtige sollen Codein und Dihydrocodein nur ausnahmsweise auf einem BtM-Rezept verschrieben werden. Unabhängig davon sollen beide Arzneistoffe zur Husten- und Schmerztherapie weiterhin auf "normalen" Rezepten verordnet werden.
Monika Knoche bezeichnete die Codeinsubstitution als häufigste Behandlung für Heroinabhängige. Sie schütze vor einem Abgleiten in die harte Drogenszene und sei medizinisch erfolgreich. Da die Regierung die ärztlich kontrollierte Heroinbehandlung verweigere, sei die Zentrierung auf Methadon, das ohnehin nur Schwerstkranken gewährt werde, als Substitutionsmittel für einen Großteil der 30.000 Heroinabhängigen gefährlich, so Knoche. Der Bundesgesundheitsminister raube codeinsubstituierten Süchtigen unverzichtbare Hilfe.
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