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Vorsicht beim Verzehr von Lakritze!

BERLIN (bgvv). Untersuchungen der Landesbehörden der nördlichen Bundesländer haben ergeben, dass in Deutschland immer noch Lakritz-Produkte mit hohem Glycyrrhizin-Gehalt im Vekehr sind. Es handelt sich dabei vor allem um importierte Lakritzwaren. Lakritz-Erzeugnisse, die mehr als 200mg Glycyrrhizin/100g enthalten, können nach regelmäßigem Verzehr von mehr als 50g pro Tag bei bestimmten Personen Nebenwirkungen auslösen.


Da der Gehalt an Glycyrrhizin auf der Verpackung nicht deklariert ist, empfiehlt das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) erneut, vorsorglich auf ständigen Verzehr größerer Mengen zu verzichten. Das betrifft vor allem Verbraucher, die an Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes leiden, sowie Schwangere.
Glycyrrhizin ist natürlicher Bestandteil des Süßholzsaftes, der aufgrund seiner charakteristischen geschmackgebenden Eigenschaften zur Herstellung von Lakritz verwendet wird. Süßholzsaft wird auch aus den getrockneten Wurzeln der vor allem im Mittelmeerraum vorkommenden Süßholzpflanzen gewonnen. Er wird seit über 4000 Jahren in der Medizin z.B. zum Behandeln von Magenbeschwerden und Erkältungskrankheiten verwendet.
Die beim Stoffwechsel des Glycyrrhizins freigesetzte Glycyrrhetinsäure hemmt ein Schlüsselenzym im hormonell gesteuerten Mineralstoffhaushalt. Bei ständigem Verzehr größerer Mengen von Glycyrrhizin kann es zu einer Veränderung des Mineralstoffwechsels mit Natriumanreicherungen und Kaliumverlusten kommen. Die Folge sind Erhöhung des Blutdrucks, Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödeme) und Muskelschwäche.
Ähnliche Symptome können bei süßholzwurzelhaltigen Arzneimitteln auftreten. Deshalb hat die zuständige Arzneimittelkommission oberhalb einer Tagesdosis von 100 mg Glycyrrhizin eine ähnliche Auffassung vertreten und die Angabe von Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und eine Begrenzung der Anwendungsdauer vorgesehen.
Das frühere Bundesgesundheitsamt (BGA) und die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Beurteilung der gesundheitlichen Sicherheit von Lebensmitteln hatten vor einigen Jahren empfohlen, die Aufnahme von Glycyrrhizin auf unter 100 mg pro Tag je Konsument zu beschränken. Verzehrshinweise auf der Verpackung sollten dem Verbraucher die Einhaltung dieses Wertes ermöglichen. Auch der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Union hat im Oktober 1991 nicht zuletzt auf Basis eines umfangreichen Arbeitspapiers aus dem BGA Glycyrrhizin in Lakritzwaren bewertet und kam zu gleicher Einschätzung. Es wurde darüber hinaus vorgeschlagen, im Rahmen der Aromen-Richtlinie der Europäischen Union Grenzwerte für Glycyrrhizin in Lebensmitteln festzulegen. Diese Empfehlung ist jedoch noch nicht umgesetzt worden.

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