Kommentar

Etappensieg

"Internetapotheke geschlossen". Mit dieser Schlagzeile überschrieb am Donnerstag die Pressestelle des Landgerichts Frankfurt/Main ihre Pressemitteilung zu den beiden einstweiligen Verfügungen, die der Deutsche Apothekerverband und die Firma Bayer Vital gegen DocMorris erwirkt hatten. Nun, so weit ist es (leider) noch nicht. Schon kurz nach Bekanntgabe der beiden Urteile kündigten die Internet-Pharmazeuten aus dem niederländischen Kerkrade auf ihrer Homepage an, bis zur Zustellung der Frankfurter Entscheidungen weiterhin Arzneimittel nach Deutschland zu versenden - und im Übrigen den Marsch durch alle Gerichtsinstanzen anzutreten. Aber immerhin: Die sorgfältig begründeten Urteile der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sind ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg zum endgültigen Aus für DocMorris. Dem Versuch der smarten Versandhändler, zunächst einmal Fakten zu schaffen, denen sich das Recht dann schon anpasse, wurden deutliche Grenzen gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass die politisch Verantwortlichen in Berlin und Brüssel die zentralen Passagen des Urteils sorgfältig zur Kenntnis nehmen. In der nüchternen Sprache der Juristen weist das Gericht nicht nur nach, dass der grenzüberschreitende Internethandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland gegen geltendes Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht verstößt, sondern auch, dass die in den allermeisten europäischen Ländern verankerten Versandverbote für Arzneimittel in völligem Einklang mit geltendem Gemeinschaftsrecht stehen. Der Versuch von DocMorris, eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift des deutschen Arzneimittelrechts zu einer Generalermächtigung für den gewerblichen Versandhandel mit Arzneimitteln umzuinterpretieren, scheiterte (vorerst) auf der ganzen Linie. Statt dessen betonen die Frankfurter Richter völlig zu Recht, dass beim Versand mit Arzneimitteln der Schutz der menschlichen Gesundheit bei Weitem nicht so gewährleistet ist wie bei der Abgabe von Medikamenten in den Apothekenbetriebsräumen. Die unmittelbare Beratung, die ein Patient in der Apotheke vor Ort regelmäßig erfährt, ist qualitativ mit einer virtuellen Internet-Beratung a la DocMorris & Co. nicht zu vergleichen. Es gibt nichts Interaktiveres als das persönliche Gespräch!

Eine wichtige Schlacht ist erfolgreich geschlagen. Grund, sich beruhigt zurückzulehnen, besteht gleichwohl nicht. Man darf gespannt sein, wie sich nunmehr die vielen Helfershelfer und wohlwollenden Unterstützer von DocMorris verhalten. Sie alle gilt es noch zu überzeugen, dass der gewerbliche Versandhandel mit Arzneimitteln in eine Sackgasse führt. Packen wir's an!

Christian Rotta

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