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- DAZ 26/2000
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Hilfen für Hepatitis-Geschädigte
BONN (im). Die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels hat an die Bundesländer appelliert, das Anti-D-Hilfe-Gesetz zügig umzusetzen. Bei der Verabschiedung der Regelungen für die Opfer des größten Arzneimittelskandals der damaligen DDR am 9. Juni im Bundestag wies Nickels auf den schwierigen Abstimmungsprozess im Vorfeld des Gesetzes hin. Fast 7000 Frauen hatten 1978 und 1979 zur Anti-D-Immunprophylaxe mit Hepatitis-C-Viren verseuchte Chargen von Immunglobulinen erhalten. Bei 2227 Frauen, 57 Kindern und acht Kontaktpersonen wurde die Krankheit als Folge der Infektion anerkannt. Nach Angaben von Nickels erhalten die Betroffenen künftig eine monatliche Rentenzahlung zwischen 500 und 2000 Mark, die nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit gestaffelt ist. Die Rentenhöhe sei eine deutliche Verbesserung zum Status quo, bei dem die Grundrenten lediglich zwischen 191 und 996 Mark liegen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums. Die Bundesländer hatten zuvor Änderungswünsche angemeldet. Nicht alle Verbesserungen, die von verschiedenen Seiten verlangt wurden, hätten berücksichtigt werden können, um den mühsam hergestellten Konsens zwischen den Beteiligten nicht zu kippen, sagte Nickels. Unter anderem war die Freistellung der Rentenzahlungen von der Anrechnung bei Sozialleistungen gefordert worden. Dies hätte jedoch zu einer Privilegierung gegenüber anderen Rentenempfängern wie zum Beispiel den Contergangeschädigten bedeutet, jedoch werden diese Leistungen nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin nur zur Hälfte angerechnet.
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