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Neue Strukturen: Ärzte wollen Nachfragemacht bündeln
Ziel ist demnach das Eintreten für ärztliche Interessen in einer Organisation ohne die gesetzlichen Zwänge einer KV. Verstärkt wurde der Trend durch die neuen Arztnetze im Zuge der integrierten Versorgung, bei denen an die Steuerung etwa der Arzneiverordnungen durch interne Absprachen gedacht wird. Ärzte übertragen ihre persönliche Verhandlungsbefugnis auf einen Medi-Verbund, der wiederum zumeist diese Vollmacht an die KV überträgt. So sollen die Beteiligung der KV gewährleistet und zugleich die Ärzte, die sich zu lokalen Gesellschaften bürgerlichen Rechts zusammenschließen, von Haftung und Gewerbesteuerpflicht befreit werden. Die Aufsichtsbehörden reagieren unterschiedlich. So wurde in Nordrhein der KV die Mitgliedschaft in einer privatwirtschaftlichen Genossenschaft ebenso untersagt wie der KV Schleswig-Holstein. Im Gegensatz dazu ist man bei der KV Nord-Württemberg, deren Modell im Sommer in Berlin übernommen wurde, recht weit mit einem Organisationsgrad von mehr als 60 Prozent der niedergelassenen Mediziner im Medi-Verbund. Dem Bericht zufolge sieht zum Beispiel der KV-Chef in Nord-Württemberg Dr. Werner Baumgärtner Angriffspunkte beim für unübersichtlich gehaltenen Generikamarkt. Bei einer Einigung auf wenige Hersteller für eine bestimmte Region könnten die Ärzte auch Einfluss auf die Arzneikosten nehmen, so die Hoffnung. Eingespartes Geld könnte den Ärzten in einem Verbund zugute kommen. Per Gesetz sind nach wie vor die KVen Verhandlungspartner der Krankenkassen. Sollte jedoch deren Monopol fallen, soll der befürchteten "Einkaufsmacht" der Kassen eine entsprechende Arztorganisation entgegengestellt werden können.
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