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DAZ aktuell
Kassen regeln Festbeträge nach unten
Anhörung läuft
Zwischen dem 13. Dezember 2000 und dem 15. Januar 2001 haben die Sachverständigen unter anderem der Apothekerschaft die Gelegenheit zur Stellungnahme. Voraussichtlich am 7. Februar wollen die Kassen ihre endgültige Entscheidung treffen. Das teilten ihre Spitzenverbände am 11. Dezember in Berlin mit. Die Kassen hätten auf der Basis folgender Bestimmung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes beraten: Demnach sollten die Festbeträge den höchsten Abgabepreis des unteren Drittels des Abstands zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis der Arzneimittel der Vergleichsgruppe nicht übersteigen. Zum Stichtag 1. Juli 2000 umfasste der Markt mit Erstattungshöchstgrenzen 443 Gruppen. Drei Gruppen haben sie von der Neuregelung herausgenommen, so die Kassen, weil erst zum 1. Juli 2000 neue Festbeträge festgesetzt worden wurden. Für zwei Gruppen sind die Grenzen durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. August dieses Jahres aufgehoben worden (die DAZ berichtete).
Nur elf Anhebungen
Abzüglich dieser fünf Gruppen prüften die Kassen die übrigen 438 und beschlossen bei 263 Festbetragsgruppen Absenkungen. Bei elf Gruppen hielten die Spitzenverbände Anhebungen für nötig, bei weiteren elf sollen die Erstattungsgrenzen wegen zu geringer Besetzungszahlen ausgesetzt werden. Bei den restlichen 153 Festbetragsgruppen schlagen die Kassen die Beibehaltung der Grenzen vor. Nach der für den 7. Februar 2001 anvisierten endgültigen Entscheidung könnte diese Neuregelung am 1. April 2001 in Kraft treten, so die Krankenkassen. Am 1. Juli 2000 habe es für 46,5 Prozent des Umsatzes und 64,6 Prozent aller Verordnungen des Arzneimarktes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) solche Erstattungshöchstgrenzen gegeben, das Umsatzvolumen des Festbetragsmarktes belaufe sich auf 16,6 Milliarden Mark.
Harsche Kritik
Der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller kritisierte in Bonn die geplante Anpassung scharf. Die Festbetragsspirale werde endgültig überdreht. Die Zitrone sei ausgequetscht, man versuche nun Einsparungen aus der Schale zu ziehen. Die Absenkungen seien ein gezielter Anschlag insbesondere auf die Existenz der mittelständischen Industrie. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie in Frankfurt am Main nannte den Beschluss der GKV-Spitzenverbände völlig unverständlich. Der BPI wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in Kürze über die Verfassungsmäßigkeit von Festbetragsfestsetzungen entscheide. Der Verband verwies auf Erfahrungen in der Vergangenheit. So habe das Bundessozialgericht in seinen Vorlagebeschlüssen an das Bundesverfassungsgericht die Festsetzung der Erstattungshöchstgrenzen als verfassungswidrig bewertet. Darüber hinaus hatten mehrere Instanzgerichte das bisherige Verfahren für EU-kartellrechtswidrig erklärt, teilweise wurde den klagenden Firmen Schadensersatz zugesprochen, erinnerte der BPI. Vor diesen Erfahrungen sei es nicht unrealistisch, wenn betroffene Unternehmen weiter klagten.
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