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- AZ 24/2001
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Kommentar
BtM und Hospiz
Bisher fehlten Regeln zu Betäubungsmitteln in Hospizen. Hier, wo Menschen ein würdevolles Sterben ermöglicht wird, ist der Einsatz von stark wirksamen Analgetika, die unter das BtM-Recht fallen, häufig. Um zu verhindern, dass Betäubungsmittel nach dem Tod eines Hospizbewohners "herumvagabundieren", gibt es jetzt spezielle Regelungen. Auch für Alten- oder Pflegeheime wird festgelegt, wie Ärzte und Apotheker vermeiden können, dass die Heimbewohner, die vielleicht schwerkrank oder verwirrt sind, die Präparate in ihre Hände bekommen. Einige Änderungswünsche hat der Bundesrat der Bundesregierung bei der Neuregelung zum BtM-Recht auf den Weg gegeben. Andere sind Arbeitsaufträge für die Zukunft. So lautet ein Appell an das Gesundheitsministerium, die Regelungen für Hospize praxisnäher zu gestalten. In der Tat wurden hier, wo vom Auftrag der Einrichtung her größere BtM-Mengen als anderswo anfallen, bekannte Bestimmungen lediglich eins zu eins übernommen. Ohne die Neuregelung von vornherein zu verdammen: Sollte sich herausstellen, dass die Schmerztherapie der Todkranken dadurch behindert wird, müsste das rasch geändert werden. Für die Apotheken, die Methadon und Co. an Abhängige abgeben, ist die Aufweichung der strikten siebentägigen Frist für Ausnahmen interessant. Süchtigen sollen so Auslandsreisen ermöglicht werden.
Es gibt ab Juli nur punktuelle Änderungen, aber die Grundsätze etwa zum Lagern oder zu den Nachweisen des Verbleibs von BtM sind unverändert. Das heißt, neben der Heimversorgung wurde weiter an der Substitution mit Methadon und Co. gefeilt, aber Erleichterungen im komplizierten Umgang mit den Spezialrezepten gibt es nicht.
Kein Gehör hat beim Gesundheitsministerium bisher die Forderung der Schmerztherapeuten gefunden, Retardformen zur besseren Versorgung schwerkranker Patienten mit stark wirksamen Analgetika aus der BtM-Verschreibungsverordnung zu nehmen. Dabei lassen Süchtige so etwas links liegen, weil ihnen dann der Kick fehlt. Die Gefahr des Missbrauchs durch Heroinabhängige scheint nicht hoch zu sein. So wird aber der Status Quo zu Lasten von Schmerzpatienten verteidigt. Grundsätzlich besteht der große Mehraufwand mit den Spezialrezepten verglichen mit den "normalen" Rezepten in der Apotheke weiter. Von der Systematik her bleibt im BtM-Recht alles beim alten. Leider.
Susanne Imhoff-Hasse
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