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Kommentar
Apothekengesetz: Kliniken drängeln
Es sei nicht klar erkennbar, ob und wann die Neuregelung realisiert werde, kritisierte der DKG-Präsident in einer Pressemitteilung vom 5. Juni. Die geltende Regelung, dass Krankenhausapotheken keine Arzneimittel an Patienten, die im Krankenhaus ambulant behandelt werden, abgeben dürfen, hält die DKG für "unwirtschaftlich und patientenfeindlich". Die starre Haltung des Gesetzgebers sei ein Beispiel für die Bewahrung von Unwirtschaftlichkeit im deutschen Gesundheitssystem, lautet der Vorwurf. Die Gesetzesänderung, die die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Systembruch ablehnt, sieht die Überführung der Versorgung von Klinikambulanzen hin zu den Krankenhausapotheken vor, auch die Zuständigkeit für Pflegeheime sollte auf Klinikapotheken übergehen. Im Bundestag liegt ein entsprechender Entwurf des Bundesrats dazu vor. Zudem gibt es ein Papier der Gesundheitsexperten der SPD-Bundestagsfraktion, das noch darüber hinaus geht (ausführlich DAZ Nr. 19 vom 10. Mai). Die DKG wiederholte ihre Forderung, Krankenhausapotheken neben den öffentlichen Apotheken in die künftige integrierte Versorgung einzubeziehen, verbunden mit Preisverhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und DKG.
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