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Kommentar
Arzneimittel-Sparpaket: Schmidt hält an aut-idem fest
Der Deutsche Generikaverband und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sind nach wie vor bemüht, mit Alternativvorschlägen die Aut-idem-Regelung zu Fall zu bringen. Am vergangenen Donnerstag unterbreiteten sie diese im Bonner Gesundheitsministerium abermals. Nach einem Vorschlag sollen Hersteller, Großhändler und Apotheker der Gesetzlichen Krankenversicherung einen obligatorischen Rabatt von maximal drei Prozent für alle festbetragsregulierten Arzneimittel gewähren. Ein zweites Modell sieht eine Absenkung des Hersteller-Abgabepreises um maximal drei Prozent und nachfolgend eine entsprechende Absenkungen bei den Margen der Handelsstufen vor.
Anders als beim Preisabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel, die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller durch eine einmalige Zahlung von 400 Millionen DM abgewendet haben, zeigt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt bei aut-idem keine Einlenkungsbereitschaft. Lediglich Präzisierungen der Regelung sollen vorgenommen werden, heißt es aus dem Ministerium. So könnte der Arzt etwa genauer vorschreiben, unter welchen Vergleichspräparaten zu wählen ist. Weiterhin könnte die konkrete Darreichungsform auf der Verordnung festgelegt werden. Bei dem Gespräch mit den Vertretern der Pharma-Industrie legte das Ministerium allerdings noch keine Änderungsvorschläge zu Detailverbesserungen des Gesetzentwurfs vor. Über diese wollen die Gesundheitsexperten der SPD Ende November beraten.
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