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Apotheken-Strategie-Wirtschaftsforum: Kanzler für Wettbewerbsneutralität im
Der Bundeskanzler habe bei einem Gespräch am vorangegangenen Montag auf die Bedeutung der Wettbewerbsneutralität hingewiesen, die auch im Gesundheitswesen gelten müsse. Nach Einschätzung von Mattenklotz gehöre dies zur Politik der "neuen Mitte", die kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen solle. Angesichts dieser Vorgabe sei nicht mehr zu befürchten, dass Wettbewerb zwischen subventionierten Krankenhausapotheken und privatwirtschaftlichen Apotheken beispielsweise um Alten- oder Pflegeheime zugelassen werde.
Auch wenn die angestrebte Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung damit relativiert werde, müssten die Apotheken sich stärker um chronische Patienten bemühen. Dies geschehe in Deutschland keineswegs so gut, wie es oft behauptet werde. Vielmehr sei die Pharmazeutische Betreuung in den Niederlanden, den USA und Kanada weiter entwickelt.
Arzneimittelvertrieb: Billiger geht es nicht
Zur Diskussion um die Arzneimittelpreise müsse auf den Anteil der Apothekenwertschöpfung von nur 2,8% an den Krankenkassenausgaben verwiesen werden. Noch billiger könne die Leistung keinesfalls erbracht werden. Doch die Diskussion um den Vertriebskostenanteil sei nur vorgeschoben, viel bedeutender seien die Industrieabgabepreise.
In den meisten Staaten würden diese institutionell festgesetzt, insbesondere in Ländern ohne große Pharmaindustrie. An dieser Stelle seien weitaus größere Effekte zu erzielen als bei den Vertriebskosten. Im bestehenden System stiegen in den Apotheken die Umsätze, aber nicht die Gewinne. So erscheine letztlich auf Apothekenebene eine kombinierte Preisbildung aus Abgabe- und Beratungshonorar und wertabhängiger Komponente geeigneter.
Halbes Budget für die ganze Fläche
Für die Apotheken sei zudem die Struktur der Umsätze zu beachten. Bereits 60% der abgegebenen Packungen würden ihre Kosten nicht mehr decken. Die lukrativen Packungen verteilten sich dagegen auf immer weniger Apotheken. So entfielen auf etwa 8% der Ärzte 47% des Budgets, das von nur 1,2% der Apotheken beliefert würde. Für die Finanzierung der flächendeckenden Versorgung stünde damit nur noch das halbe Budget zur Verfügung. Hiervon sei auch der Großhandel betroffen, da die hochpreisigen Produkte zu großen Teilen von "Rosinen-Großhändlern" geliefert würden.
Außerdem kritisierte Mattenklotz die Praxis einiger Generikahersteller, Arzneimittel mit Naturalrabatten in Größenordnungen von 50% anzubieten. Dies widerspreche dem Prinzip der festgesetzten Preisspannen. Dagegen seien Rationalisierungsrabatte von etwa 20% ökonomisch begründbar und international üblich. Diese diversen Hintergründe des Arzneimittelmarktes seien in der Ministerialbürokratie bekannt. Daher sei in wenigen Jahren mit gesetzlichen Gegenmaßnahmen zu rechnen, wenn die Probleme nicht von den Beteiligten gelöst würden. Außerdem sei in der folgenden Legislaturperiode ein Datentransparenzgesetz zu erwarten.
Die Ärzteschaft wehre sich gegen zentral erfasste Daten unter Hinweis auf die Freiheit des Berufes. Doch stehe dahinter letztlich die Angst vor der Qualitätskontrolle. Dennoch werde es zu Qualitätssicherung, Behandlungsleitlinien und DRG-ähnlichen Konzepten auch für die niedergelassenen Ärzte kommen. Der Trend sei, dass nur "qualifikationsgebundene Leistungen" abrechnungsfähig würden, was auch die Apothekerschaft bei ihren Bemühungen um Qualitätsmanagementsysteme beachten solle.
Kundenrabatte und Missbrauchsmöglichkeiten
Für die nähere Zukunft - vermutlich ab Oktober 2001 - sei mit der Aufhebung des Rabattgesetzes zu rechnen. Dies betreffe selbstverständlich nur das nicht-preisgebundene Nebensortiment, doch werfe es auch Probleme für preisgebundene Arzneimittel auf. So könnten nicht-preisgebundene Artikel zu einem Phantasiepreis quasi als Rabatt für preisgebundene Arzneimittel verkauft werden. Doch sei dies eine missbräuchliche Gestaltung, die dem Wettbewerbsrecht zuwiderlaufe, da jeder Kauf einzeln zu sehen sei. Dennoch gefährde dies den Bestand der Arzneimittelpreisverordnung.
Daher werde an einer klarstellenden Änderung des Heilmittelwerbegesetzes gearbeitet. Dabei sollten solche Missbräuche ausgeschlossen, aber die derzeit bestehenden Rabattierungen auf den vorgelagerten Handelsstufen und übliche Zugaben wie Kundenzeitschriften erlaubt werden. Ein zunächst geplantes grundsätzliches Verbot von Rabatten und Zugaben im Arzneimittelmarkt würde dagegen auch diese bewährten Gestaltungsmöglichkeiten verbieten.
Gefahren durch Chipkarten
Auf der gleichen Veranstaltung erläuterte die Präsidentin der Apothekerkammer Baden-Württemberg, Karin Wahl, welche Chancen und Risiken sie für die Zukunft der Apotheken sieht. Mit Blick auf Internet-Apotheken warnte sie vor zu großem Engagement für das elektronische Rezept, "da könnten wir den Strick bezahlen, an dem man uns aufhängt". DocMorris warte hierauf bereits, da es die Arbeit der Internet-Apotheken erleichtere. Der Umgang mit der Chipkarte mag für manche Patienten schwierig sein, so dass sie dann dem Arzt eher eine Bestellung bei einer Internet-Apotheke gestatten würden.
Problematisch sei auch das allzu sichere Vertrauen auf die bestehenden Gesetze, denn die könnten geändert werden. So würden einzelne Krankenkassenvertreter, die den Bezug bei Internet-Apotheken empfehlen, sich gerne anzeigen lassen, um ein für sie günstiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu forcieren.
E-Commerce ist nicht "regional"
Die Idee des "regionalen E-Commerce" als angeblicher Kompromiss zwischen Internet und nationaler Arzneimittelsicherheit biete keine Lösung. Denn die Kombination des regionalen mit dem weltweiten Netz sei schon ein Widerspruch in sich. Doch auch die Apotheker müssten an ihrem Konzept der Lieferung durch Boten arbeiten. Es dürfe kein approbierter Bote vorgeschrieben werden, da solche Lösungen 95% der Apotheker kriminalisieren würden.
Apothekenpflicht und AMpreisV
Die in vielen Ländern unbekannte Apothekenpflicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werde von vielen als "monopolitischer Zaun" empfunden. Doch lohne es sich, dies durchzuhalten, um die Beratung sicherzustellen. In den USA gehe der Trend eher wieder weg von der Selbstbedienung, da diese zu schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen geführt habe.
Die Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV) mit einheitlichen Abgabepreisen stelle eine grundlegende Säule des Apothekenwesens dar, doch werde über die Gestaltung im Detail nachgedacht. Angesichts der vielen teuren Innovationen sei eine weitere "Drehung" denkbar. Doch dürfe die Selbstmedikation nicht teurer werden, um diesen wichtigen Wachstumsmarkt nicht abzuwürgen. Jede mögliche Änderung müsse an realen Umsatzdaten von Apotheken simuliert werden, um die Auswirkungen auf die Praxis zu erkennen. Durchschnittsbetrachtungen reichten hierfür nicht aus.
Aufrechter Gang für Apotheker
Außer den gesetzlichen Rahmenbedingungen ging Wahl auf das Verhalten der Apotheker selbst ein. Viele Apotheker verhielten sich gegenüber den Ärzten sehr devot. "Wir brauchen den aufrechten Gang", empfahl sie für die Zukunft. Die Apotheker müssten Qualität demonstrieren. Dann sei auch ein Honorar für Dienstleistungen zu fordern, bei denen keine Ware flösse.
Zukunftsgerichtete Dienstleistungen und pharmazeutische Betreuung müssten von mehr Kollegen angeboten werden, was auch die Unterstützung der Softwarehäuser erfordere. Dann könne der Apotheker in Zukunft eine Gatekeeper-Funktion im Gesundheitswesen bekommen. Bei allen diesen Maßnahmen gehörten "Ethik und Monetik" zusammen. Dies sei auch erforderlich, um qualifizierte Arbeitskräfte gut bezahlen zu können.
Im Rahmen des Apotheken-Strategie-Wirtschaftsforums wurden vom 24. bis 26. Mai noch viele weitere konzeptionelle und praktische Aspekte der Zukunft des Apothekenwesens diskutiert. Einen Bericht finden Sie in einer der nächsten DAZ-Ausgaben.
Die Gesundheitspolitik soll künftig das Gebot der Wettbewerbsneutralität beachten. Dies sei eine Grundsatzentscheidung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, erklärte der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Karl-Rudolf Mattenklotz, auf dem Apotheken-Strategie-Wirtschaftsforum am 24. Mai in Oberhausen. Der Bundeskanzler habe bei einem Gespräch am vorangegangenen Montag auf die Bedeutung der Wettbewerbsneutralität hingewiesen, die auch im Gesundheitswesen gelten müsse.
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