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Kommentar
FAZ-Sonntagszeitung: Für Arzneimittel aus dem Supermarkt und dem Internet
Der Vorspann des Artikels deutet bereits darauf hin, worauf der Beitrag hinauslaufen soll: "Kein Mensch braucht heute noch Apotheken. Günstiger wäre es ohne ihr Monopol - für Kranke wie für Kassen." So wird als Einleitungsbeispiel die Patientin Hilde Mayer aus Niedersachsen zitiert, die ihr Grippemittel bei der niederländischen Internetapotheke DocMorris bestellen darf, da in diesem Bundesland seit kurzem neun Betriebskrankenkassen Abrechnungen dieser Apotheke akzeptieren. Die Patientin spare dadurch nicht nur die Rezeptgebühr, so der Beitrag in der FAZ-Sonntagszeitung, sondern auch noch rund 15 % der Kosten für ihr Grippemittel. Die Lobby der Apotheker habe bisher die Konkurrenz aus dem Internet abgewehrt, doch der "Dolchstoß" sei politisch gewollt, da Ulla Schmidt für den Vertriebsweg Internet plädiere.
Ketzerisch fragt die Autorin des Beitrags, wozu es dann eigentlich noch Apotheken gebe, zumal ein Apotheker nichts anderes als ein Einzelhändler sei. Dabei gebe es keine Gründe dafür, dass Apotheken von den Gesetzen des Marktes ausgenommen würden, beispielsweise durch Vertriebs- und Preismonopole. Zitiert wird der Sachverständige Rolf Rosenbrock, nach dessen Meinung sich die Apotheken heute darstellten, als stammten sie aus dem 19. Jahrhundert. Für die Preisbindung gebe es keine Gründe mehr, zumal Lagerrisiko und Kapitalbindung überwiegend der Großhandel trage. "Eine Apotheke muss die Pillen gar nicht mehr im Regal haben: ein Anruf genügt, und innerhalb von ein paar Stunden bringt der Großhändler das gewünschte Arzneimittel vorbei - wohin, dürfte diesem egal sein", so heißt es in diesem Beitrag weiter. Es gebe keinen Grund dafür, warum der Patient sein Arzneimittel statt in der Apotheke nicht im Supermarkt einkaufen könne, Beispiel Amerika. Nicht plausibel sei die Preisbindung bei OTC-Arzneimitteln, wird Rosenbrock weiter zitiert. Bei Arzneimitteln, die unbedenklich seien und an dessen Gebrauch der Konsument gewöhnt sei, spreche nichts dagegen, dass sie auch bei Aldi erhältlich seien, z. B. Aspirin. Ein nicht nachzuvollziehendes Relikt sei außerdem das Verbot von Fremd- und Mehrbesitz. Als Beispiel wird der Optikerfachhandel angeführt. Die Brillenversorgung der Deutschen sei nicht schlechter geworden, seit es Fielmann gebe, wird Rosenbrock zitiert. "Stimmt - aber billiger", ergänzt die Autorin des Beitrags.
Als etwas Besonderes werden die den Apothekern garantierten "Handelsspannen" genannt, die, so heißt es in diesem Beitrag, zwischen 27 und knapp 70 % lägen. Abgesehen davon, dass hier Handelsspannen mit Aufschlägen verwechselt werden, suggerieren diese Zahlen hohe Umsätze und Einkommen.
Die selbstgestellte Frage nach der Beratung in Apotheken beantwortet die Autorin des Beitrags damit, dass die Zeiten, in denen Apotheker noch "Pillendreher" waren, längst vorbei seien. Der Anteil der Rezepturen betrage weniger als zwei Prozent. Eine Diskrepanz sieht die Autorin zwischen dem aufwändigen Studium und der Tätigkeit als "akademischer Schubladenzieher". Hinzugefügt wird, dass eine Falschberatung nicht justitiabel sei, da der verschreibende Arzt und nicht der Apotheker haftbar gemacht werde.
Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass es keine guten Gründe dafür gebe, Arzneimittel nicht im Supermarkt oder in der Drogerie zu beziehen. Immerhin gebe es noch rund 600 Krankenhausapotheken, die nach Ansicht der Autorin die Versorgung der Bevölkerung mit "kritischen" Medikamenten übernehmen könnten. Der Beitrag schließt mit der Feststellung, dass das dichteste Arzneimitteldistributionsnetz der Welt zwar bequem sei, aber sicher nicht zwingend notwendig.
Eine offizielle Presseerklärung der ABDA zu diesem Beitrag gab es bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht. Prof. Dr. Rainer Braun, Hauptgeschäftsführer der ABDA, sandte jedoch einen Leserbrief an die FAZ-Sonntagszeitung, die Präsidentin der Hessischen Landesapothekerkammer, Frau Gabriele Bojunga, wandte sich ebenfalls mit einem Brief an den Herausgeber der FAZ-Sonntagszeitung.
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