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Kommentar
Beibehaltung Mehrbesitzverbot: Regierung: "Bewährtes Apothekensystem"
Die Abgeordneten um Annette Widmann-Mauz, Wolf Bauer und Wolfgang Lohmann hatten zudem dies wissen wollen: "Welche Konsequenzen hätte eine Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung auf die Preisfindung, besonders unter dem Aspekt der Einführung eines pauschalierten Vergütungssystems im Krankenhaussektor, und welche Auswirkungen hätte dies damit für die flächendeckende ambulante Versorgung?" Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums: "Eine generelle Beteiligung der Krankenhäuser an der Arzneimittelversorgung für die Patienten in der ambulanten Versorgung ist nicht beabsichtigt." Wie berichtet, hat der Bundestag am 26. April in Berlin die Änderung des Apothekengesetzes beschlossen, die den Klinikapotheken unter anderem mehr Möglichkeiten bei der Versorgung ambulanter Patienten in Ambulanzen einräumt.
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