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Kommentar
Bundesgesundheitsministerium: Sparen vor allem bei Arzneimittel richtig
Die Abgeordneten der Union hatten wissen wollen, ob es richtig sei, den Focus ausschließlich auf die Medikamentenausgaben zu lenken. Das Haus von Ministerin Ulla Schmidt (SPD) nennt dies konsequent, da 2001 rund 1,9 Milliarden Euro und damit über zwei Drittel des Defizits der GKV auf dem Arzneibereich beruhe. Aus diesem Grund müssten Apotheker, Ärzte, Krankenkassen und Industrie den besonderen Sparbeitrag leisten. Allerdings nennt die Regierung auch noch das Sparpotenzial bei den überproportional gestiegenen Verwaltungskosten der Kassen. Im Gegensatz dazu wird der Rotstift beim größten Kostenblock der GKV, den Kliniken, und bei der ambulanten ärztlichen Behandlung wegen nur "moderater Wachstumsraten" nicht als drängend angesehen.
Bald vierte Hürde
Das Bundesgesundheitsministerium verteidigt darüber hinaus die so genannte vierte Hürde, die ein Arzneimittel künftig nach der regulären Zulassung erklimmen soll. Die Einführung einer Kosten-Nutzenbewertung sei nötig, weil in Deutschland ein Prüfverfahren fehle, ob der Nutzen eines neuen Medikamentes den Preis rechtfertige. Bei der Zulassung nach dem Arzneimittelrecht sei eine ökonomische Beurteilung nicht vorgesehen. Die Kosten-Nutzen-Prüfung nach der Zulassung wäre ein Anreiz für pharmazeutische Unternehmen, ihre Forschung auf "echte Innovationen" zu konzentrieren, so die Auffassung des BMG.
Wie der Nutzen eines Arzneimittels bewertet werden und wer das bezahlen soll, ist demnach noch unklar, die Kriterien müssten erst noch entwickelt werden. Im Ministerium wird die Auffassung vertreten, die Kosteneffektivität solle sowohl den ambulanten als auch den stationären Sektor umfassen.
Zurückgewiesen wird die Vermutung der Union, hier werde eine neue Reglementierung zu den vorhandenen hinzugefügt, es sei vielmehr eine "sinnvolle Weiterentwicklung" der Steuerungsinstrumente im Arzneibereich. Ob die vierte Hürde neben der künftigen Positivliste eingeführt wird, sei noch unklar. Grundsätzlich lege die Positivliste fest, welche Arzneimittel in der GKV erstattungsfähig sind, die Kosten-Nutzen-Prüfung bewerte die Angemessenheit der Erstattungsbeträge für die Medikamente, hieß es.
Positivliste plus vierte Hürde?
Unbeirrt hält die Bundesregierung an der Positivliste fest. Sie sei nötig, unter anderem weil die Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz nicht geringfügige Gesundheitsstörungen ausschlösse. Bei Inkrafttreten der Positivliste trete die bestehende Negativliste außer Kraft, hieß es. Die künftige Liste soll Arzneimittel ausgrenzen, deren therapeutischer Nutzen gering oder zweifelhaft sei oder die nur für geringfügige Gesundheitsstörungen geeignet seien. Deswegen würden keine Anreize für sparsames Verschreiben konterkariert, weist die Regierung die Anfrage der Union zurück. Sie sei allerdings der Meinung, "dass auch das billigste Arzneimittel ohne sicheren Nutzen zu teuer ist."
Kosten in Schach halten
Die Mitarbeiter von Ulla Schmidt glauben, dass durch die jüngsten Spargesetze die Arzneimittelausgaben gesteuert werden können. Neben den Zielvereinbarungen der Ärzte und Kassen, die die alten Budgets ablösten, wird auch die Preisvergleichsliste des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen genannt, die Hinweise darüber enthalten muss, ob Analogpräparate angesichts ihres Preises angebracht seien.
Ulla Schmidt hat wiederholt die Verordnung von Analog-Präparaten ("Me-too") für den Kostenanstieg bei Medikamenten verantwortlich gemacht. Dies belegten entsprechende Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO). Der Zuwachs der Kosten für teure innovative Spezialarzneimittel (etwa in der Transplantationsmedizin oder Onkologie) sei gemessen daran nachrangig.
Bezogen auf alle neu zugelassenen Medikamente sei der Anteil der Analog-Präparate an den Neuzulassungen von 37 Prozent (im Jahr 1998) auf 51,6 Prozent (2000) gestiegen, wird aus dem Arzneiverordnungsreport zitiert. Zahlen von 2001 lägen noch nicht vor.
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