Kommentar

Der Kompromiss

Krankenhausapotheken werden schon bald mehr dürfen als bisher. Mit der vom Bundestag am 26. April beschlossenen Novellierung des Apothekengesetzes werden sie Arzneimittel auch an Ambulanzen in den Räumen des Krankenhauses, an Polikliniken, an psychiatrische Institutsambulanzen und an Sozialpädiatrische Zentren abgeben dürfen, allerdings nur zur unmittelbaren Anwendung am Patienten. Das bringt natürlich Kostenvorteile für die GKV und eine Vereinfachung für Patienten. Außerdem dürfen Krankenhausapotheken bei der Entlassung von Patienten nach stationärer und ambulanter Behandlung im Krankenhaus unmittelbar vor dem Wochenende oder einem Feiertag die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimitteln mitgeben - allerdings nur "in dringenden Fällen". Damit soll erreicht werden, dass Patienten am Wochenende nicht gleich einen Arzt oder eine Apotheke aufsuchen müssen. Auch diese Regelung wird begründet mit Kostenvorteilen und Annehmlichkeiten für den Patienten. Ein gewisser Umsatz geht hier an den öffentlichen Apotheken vorbei, und es besteht die Gefahr, das solche Regelungen stillschweigend ausgeweitet werden. "Dringende Fälle" sind doch alle, oder?

Ebenfalls weniger schön für die öffentlichen: Pflegeheime, Kur- und Spezialeinrichtungen unter ärztlicher Leitung sowie Rettungsdienste werden bei bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich der Arzneiversorgung Krankenhäusern gleichgestellt. Das bedeutet: Diese Einrichtungen und die Rettungsdienste beziehen ihren Arzneibedarf also auch von Krankenhaus- oder krankenhausversorgenden Apotheken. Da lassen sich Preisvorteile realisieren.

Längst überfällig erscheint die Regelung, wonach Apotheker in Zukunft Verträge mit Heimträgern schließen dürfen - nicht müssen - zur Arzneimittelversorgung der Heimbewohner. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit erhöht werden. Einerseits sinnvoll, aber man wird auch hier genau hinschauen müssen, was daraus gemacht wird.

Und schließlich: Wer Zytostatika in seiner Apotheke herstellt, darf sie nach Absprache unmittelbar an den behandelnden Arzt abgeben - der unsichere Umweg über die Mitgabe an den Patienten entfällt.

Alles in allem: die Novelle ist ein Kompromiss, dessen Entwicklung wir beobachten sollten.

Peter Ditzel

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