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DAZ aktuell
Arzneimittelausgaben: Apotheken profitieren nicht davon
Zum 1. Januar 2002 wurde im Rahmen des Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetzes (AABG) der gesetzlich vorgeschriebene Abschlag, den die Apotheken den Krankenkassen einräumen müssen, von 5 auf 6 Prozent erhöht. Dies hat zur Folge, dass die GKV-Erträge der Apotheken im Jahr 2002 nahezu deckungsgleich mit denen des Vorjahres sind. "Keinesfalls", so Professor Rainer Braun, Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, "sind die Apotheken für die gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen verantwortlich."
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