Verfassungsbeschwerde: Apotheker wollen Kosten zurück

Düsseldorf (im). Die Kosten für die Verfassungsbeschwerden von mehr als 4000 Apothekern gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG), die Professor Rüdiger Zuck einreichte, haben für Unmut in Nordrhein gesorgt. Der Deutsche Apothekerverband solle mit Verfassungsrechtler Zuck ein angemessenes Honorar vereinbaren und dafür sorgen, dass der überschießende Betrag anteilig an diejenigen, die sich mit 500 Euro seinerzeit beteiligten, zurückerstattet werde.

Am 9. April fassten die LeiterInnen auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Nordrhein in Düsseldorf eine entsprechende Resolution. In Nordrhein haben sich nach Schätzung des Verbands 400 Pharmazeuten an der Verfassungsbeschwerde beteiligt. In einer weiteren Resolution appellierten die nordrheinischen Kollegen an die Gesundheitspolitiker, die hohe Belastung der Apotheken durch das BSSichG sowie den Großhandelsabschlag aufzuheben. Gefordert wurde von der Politik zudem der Verzicht auf die Erlaubnis des Versandhandels von Arzneimitteln und stattdessen die Nutzung der Homeservice-Konzepte der Apotheker.

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