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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Keine Kostenexplosion im Gesundhei
Von 1975 bis 1998 habe sich die Relation der Behandlungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 4,7 auf 5,1 Prozent erhöht (Zahlen für alte Bundesländer). Von einer Kostenexplosion könne daher keine Rede sein. Dagegen sei der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV von 8,2 Prozent im Jahr 1970 auf 13,6 Prozent im Jahr 1998 gestiegen. Dies entspreche einer Anhebung von 66 Prozent.
Den Grund für den Anstieg der Beitragssätze sieht das DIW in der zunehmenden Spreizung von BIP und Bruttolohn- und -gehaltsumme (BLG): die Bemessungsgrundlage halte offensichtlich nicht Schritt mit der Entwicklung des BIP. Auch bei den Gesundheitsausgaben für das gesamte Bundesgebiet lasse sich diese Entwicklung feststellen. Hier pendle die Relation der Gesundheitsausgaben der GKV zum BIP um sechs Prozent (1992: 6,1 Prozent, 2000: sechs Prozent), während es bezogen auf die BLG einen leichten Anstieg von 13,2 Prozent auf 14 Prozent gegeben habe.
Um einen weiteren Anstieg der Beitragssätze zu verhindern, müsse daher die Bemessungsgrundlage verbreitert werden, konstatiert das DIW. Dabei sei eine Erfassung von Einkommen aus nicht abhängiger Beschäftigung, also vor allem Kapitaleinkommen, jedoch problematisch. Um diese zu erfassen, müsste die Krankenversicherung zu einem "zweiten Finanzamt" umfunktioniert werden. Um dies zu vermeiden, schlägt das Institut als Finanzierungsalternative versicherungsspezifische Pauschalprämien für alle Versicherten vor. Hierfür brauche die Krankenversicherung keinerlei Informationen über die Einkünfte, da der soziale Ausgleich über das Steuer-Transfersystem erfolge.
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