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Pharmazeutisches Recht
Erstattung der Reisespesen und Auslagen
beschlossen von der Delegiertenversammlung am 14. 11. 1991, veröffentlicht in der PZ Nr. 28/1991, S. 1926/1927, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 17. 3. 2003.
Die Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen (Rili RS) der Landesapothekerkammer Hessen werden wie folgt geändert:
IV. Übernachtungskosten
Die Worte "Euro 4,60" werden durch "Euro 4,50" ersetzt.
Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 15. April 2003
Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Bojunga - Präsidentin -
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