DAZ aktuell

Verfassungsbeschwerde: Geld zurück von Zuck

(diz). Über 4000 Apothekerinnen und Apotheker gaben Ende des vergangenen Jahres die Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) beim Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck in Auftrag (siehe auch DAZ 2003, Nr. 4, S. 26). Wenngleich man den Inhalt des 123-seitigen Papiers mit den rund 7000 Seiten Anlagen begrüßte, kam an manchen Orten Unmut über die dafür angefallenen Kosten hoch. So wurde jeder, der sich an dieser Beschwerde beteiligte, mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Angesichts der großen Zahl an Apothekerinnen und Apothekern, die sich daran beteiligten, empfanden viele das dadurch entstandene Honorar zu hoch.

Der Deutsche Apothekerverband wurde beauftragt, mit Professor Zuck ein angemessenes Honorar zu vereinbaren und dafür zu sorgen, dass der überschießende Betrag anteilig an diejenigen, die sich mit 500 Euro seinerzeit beteiligten, zurückerstattet werde.

Nach Gesprächen zwischen ABDA und Professor Zuck kam man nun überein, auf das 500-Euro-Honorar einen Anteil von 40% (200 Euro) an die Apothekerinnen und Apotheker, die sich daran beteiligt hatten, zurückzuerstatten. Die ersten Schecks wurden Ende Mai bereits versandt.

Die Verfassungsbeschwerde wurde mittlerweile zur Entscheidung angenommen. Zucks Prognose: Nach Anhörungen ist eine mündliche Verhandlung zu erwarten, allerdings auf keinen Fall mehr in diesem Jahr. Das Gericht dürfte wohl die Auswirkungen der zum 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Gesundheitsreform abwarten.

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