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DAZ aktuell
Verfassungsbeschwerde: Geld zurück von Zuck
Der Deutsche Apothekerverband wurde beauftragt, mit Professor Zuck ein angemessenes Honorar zu vereinbaren und dafür zu sorgen, dass der überschießende Betrag anteilig an diejenigen, die sich mit 500 Euro seinerzeit beteiligten, zurückerstattet werde.
Nach Gesprächen zwischen ABDA und Professor Zuck kam man nun überein, auf das 500-Euro-Honorar einen Anteil von 40% (200 Euro) an die Apothekerinnen und Apotheker, die sich daran beteiligt hatten, zurückzuerstatten. Die ersten Schecks wurden Ende Mai bereits versandt.
Die Verfassungsbeschwerde wurde mittlerweile zur Entscheidung angenommen. Zucks Prognose: Nach Anhörungen ist eine mündliche Verhandlung zu erwarten, allerdings auf keinen Fall mehr in diesem Jahr. Das Gericht dürfte wohl die Auswirkungen der zum 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Gesundheitsreform abwarten.
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