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- DAZ 35/2003
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Prognose: Sinkende Umsätze bei Importeuren
Nach der geplanten Gesundheitsreform sollen Apotheken künftig nur noch zur Abgabe eines importierten Medikaments verpflichtet werden, wenn der Preisabstand zwischen Original und Importpräparat mindestens 15 Prozent beträgt. IMS Health berücksichtigte in seinen Berechnungen zugleich die vorgesehene Erhöhung des Herstellerrabatts an die gesetzlichen Kassen von sechs auf sechzehn Prozent.
Die Marktforscher nahmen als Basis für ihre Berechnung die heute geltenden Herstellerabgabepreise und den Zeitraum Juli 2002 bis Juni 2003. Sie kamen bedingt durch das neue Preisabstandsgebot auf Umsatzverluste für die Importeure von mehr als 170 Millionen Euro im Jahr 2004 bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, weitere 180 Millionen Euro Rückgang beim Umsatz ergäben sich durch die Heraufsetzung des Herstellerrabatts auf 16 Prozent und den dadurch sinkenden Gesamtumsatz.
IMS Health selbst verwies in einer Pressemitteilung vom 21. August auf eine Unschärfe in der Berechnung dadurch, dass Präparate, die der Aut-idem-Regelung oder Festbeträgen unterlägen, nicht herausgerechnet seien. Solche Arzneimittel machten jedoch nur einen geringen Anteil bei Importen aus, hieß es.
Durchschnittlich werde auf alle Importeure ein Umsatzverlust von rund dreizehn Prozent zukommen. In der Größenordnung von zehn bis fünfzehn Prozent Umsatzverlust würden 42 Prozent der Importeure liegen, fast jeder dritte Importeur müsse höhere Rückgänge hinnehmen.
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