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DAZ aktuell
Gerd Glaeske neues Mitglied im Sachverständigenrat
Ausgeschieden ist der frühere Ratsvorsitzende Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Schwartz von der Medizinischen Hochschule Hannover. Bei den sonstigen Mitgliedern gab es keine Veränderungen.
So werden die folgenden Mitglieder auch weiterhin dabei sein: Prof. Dr. Gisela C. Fischer von der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Medizinsoziologin an der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Karl Lauterbach vom Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Rolf Rosenbrock vom Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin, Prof. Dr. Peter C. Scriba von der Medizinischen Klinik Innenstadt an der Ludwig-Maximilian-Universität München und Prof. Dr. Eberhard Wille vom Lehrstuhl für Volkswirtschaft an der Universität Mannheim.
In seiner konstituierenden Sitzung am 28. August hat der Sachverständigenrat erneut Wille zum Vorsitzenden und Scriba zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Schmidt erklärte anlässlich der Überreichung der Berufungsurkunden, die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems sei eine gesellschaftliche Daueraufgabe, der man sich gemeinsam stellen müsse. "Der Erfolg der notwendigen Reformmaßnahmen hängt allerdings unter anderem von der Zuverlässigkeit der zugrundegelegten Analysen und der daraus abgeleiteten Vorhersagen über die weitere Entwicklung unseres Gesundheitssystems ab", so die Ministerin.
Hierzu könne der Sachverständigenrat einen wichtigen Beitrag leisten. Politiker seien darauf angewiesen, von Wissenschaftlern über die Vor- und Nachteile denkbarer Handlungsoptionen objektiv unterrichtet zu werden. Auch in Zukunft bestehe ein großer Bedarf an interessen-unabhängiger wissenschaftlicher Politikberatung.
Schon in der Vergangenheit habe sich die Regierung viele Forderungen und Vorschläge des Sachverständigenrates zu eigen gemacht. In den kommenden Jahren werde man insbesondere daran arbeiten müssen, die Sozialversicherungssysteme dem sich abzeichnenden demografischen Wandel anzupassen und ihre langfristige Finanzierung zu sichern, so Schmidt. "Die damit – und mit der effizienz- und qualitätssteigernden Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung – verbundenen Fragen sollten meiner Meinung nach im Mittelpunkt der Tätigkeit des Sachverständigenrates stehen".
Das geplante Gesundheitsreformgesetz sieht vor, die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen abzuschaffen. Schmidt stellte jedoch klar, dass dies nicht den Sachverständigenrat betreffe. Er werde in Zukunft wahrscheinlich unter der neuen Bezeichnung "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen" fortbestehen. An den Aufgaben des Rates werde sich durch diese Umbenennung nichts ändern.
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